Auch bei einer Pfändung ist ein Teil Ihres Geldes geschützt. Wie hoch die Freibeträge sind und wovon sie abhängen – erklärt von der LR Schuldnerberatung.
- Die Pfändungsfreigrenze schützt einen Teil Ihres Einkommens vor der Pfändung.
- Der Grundfreibetrag beträgt 1.587,40 € im Monat (Stand 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027).
- Mit Unterhaltspflichten steigt der geschützte Betrag.
- Auf dem P-Konto ist der Grundfreibetrag automatisch geschützt.
Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil Ihres Arbeitseinkommens, der bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung unpfändbar bleibt. Sie stellt sicher, dass Ihnen trotz einer Pfändung genug Geld zum Leben bleibt. Erst das Einkommen oberhalb dieser Grenze darf ein Gläubiger pfänden. Geregelt ist das in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO).
💡 Kurz erklärt: Die Freigrenze wird regelmäßig zum 1. Juli angepasst. Maßgeblich sind Ihr Nettoeinkommen und die Zahl Ihrer Unterhaltspflichten.
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026/2027?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der monatliche Grundfreibetrag bei 1.587,40 € für eine Person ohne Unterhaltspflichten (zuvor 1.559,99 €). Dieser Wert gilt bis zum 30. Juni 2027. Bestehen Unterhaltspflichten, erhöht sich der pfandfreie Betrag entsprechend. Die genauen Beträge nach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten finden Sie in unserer Pfändungstabelle 2026.
Wovon hängt die Höhe der Freibeträge ab?
Zwei Faktoren bestimmen Ihren persönlichen Freibetrag: die Höhe Ihres Nettoeinkommens und die Zahl der Personen, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind. Je mehr unterhaltsberechtigte Personen, desto höher der geschützte Betrag. Von dem Einkommen oberhalb der Freigrenze bleibt zudem ein Teil pfandfrei; erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 4.866,30 € (ohne Unterhaltspflichten) ist der übersteigende Betrag voll pfändbar.
Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto
Wird Ihr Konto gepfändet, schützt ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Ihr Guthaben bis zum monatlichen Grundfreibetrag automatisch. Höhere Freibeträge – etwa wegen Unterhaltspflichten oder bestimmter Sozialleistungen – weisen Sie mit einer P-Konto-Bescheinigung nach. So bleibt Ihr geschütztes Guthaben auch bei einer Kontopfändung verfügbar.
So sichern Sie Ihre Freibeträge
Richten Sie frühzeitig ein P-Konto ein, sobald eine Pfändung droht – Ihre Bank muss Ihr Girokonto auf Antrag umwandeln. Lassen Sie sich bei Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, um Ihren erhöhten Freibetrag geltend zu machen. Prüfen Sie außerdem, ob die Pfändung korrekt berechnet wurde. Im Zweifel unterstützt Sie unsere Schuldnerberatung.
Häufige Fragen zur Pfändungsfreigrenze
Wir prüfen Ihre Freibeträge
Gern prüfen wir, welche Pfändungsfreigrenze in Ihrem Fall gilt und ob Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht. So bleibt Ihnen trotz Pfändung das, was Sie zum Leben brauchen. Informieren Sie sich auch über das Pfändungsschutzkonto und den Ablauf einer Kontopfändung.
