Was ist die Pfändungstabelle 2025?
Die Pfändungstabelle 2025 (auch: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung) legt fest, welche Einkommensbeträge vor Pfändungen geschützt sind. Sie basiert auf § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und wird regelmäßig aktualisiert. Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen, die auch im Jahr 2025 weiterhin maßgeblich sind.
Pfändungsfreigrenzen 2025 – Die aktuellen Grundbeträge
Der pfändungsfreie Grundbetrag richtet sich nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners:
| Unterhaltspflichten | Monatlich pfändungsfrei (netto) |
|---|---|
| Keine | 1.402,28 € |
| 1 Person | 1.921,60 € |
| 2 Personen | 2.233,84 € |
| 3 Personen | 2.546,08 € |
| 4 Personen | 2.858,32 € |
| 5 Personen | 3.170,56 € |
Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 (BGBl. I 2023), gültig ab 1. Juli 2023
Was bedeutet „pfändungsfrei“?
Der pfändungsfreie Betrag ist der Teil Ihres Einkommens, den kein Gläubiger pfänden darf – weder durch Lohn- noch durch Kontopfändung. Alles unterhalb dieser Grenze gehört vollständig Ihnen. Nur der Betrag oberhalb der Pfändungsfreigrenze kann anteilig gepfändet werden.
Pfändungstabelle 2025: Was wird gepfändet?
Liegt Ihr Nettoeinkommen über dem Grundbetrag, wird der überschießende Betrag nicht vollständig gepfändet. Die Pfändung erfolgt gestaffelt: Je höher das Einkommen, desto größer der gepfändete Anteil. Ab einem Nettoeinkommen von ca. 4.299,00 € (ohne Unterhaltspflichten) ist das gesamte überschießende Einkommen pfändbar.
P-Konto und Pfändungstabelle
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert automatisch den Grundfreibetrag von 1.402,28 € pro Monat. Dieser Betrag steht Ihnen auch bei einer Kontopfändung vollständig zur Verfügung. Durch entsprechende Bescheinigungen – etwa bei Unterhaltspflichten oder dem Bezug von Sozialleistungen – kann der Freibetrag erhöht werden.
Pfändungsschutz in der Privatinsolvenz
Auch während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens gilt der pfändungsfreie Grundbetrag. Der Insolvenzverwalter darf nur den Betrag einziehen, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Alles unterhalb dieser Grenze verbleibt beim Schuldner für den Lebensunterhalt.
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