Schuldenfrei in 3 Jahren – so funktioniert es heute

Insolvenzanwalt

Ja – und zwar ohne Bedingungen. Wer heute Privatinsolvenz beantragt, erhält die Restschuldbefreiung nach drei Jahren ab Eröffnung des Verfahrens. Eine Mindestquote muss dafür nicht erfüllt werden.

Warum hier früher etwas anderes stand

Bis 2020 galt eine gestaffelte Regelung: Sechs Jahre im Normalfall, fünf Jahre bei Deckung der Verfahrenskosten, drei Jahre nur, wenn zusätzlich mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen befriedigt wurden. Diese Quotenregelung wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 abgeschafft. Seither sind drei Jahre der Regelfall für alle – unabhängig davon, ob Sie etwas zahlen können oder nicht.

Wenn Sie in älteren Ratgebern oder Foren noch von 35 Prozent lesen: Diese Angabe ist überholt.

Was in den drei Jahren von Ihnen erwartet wird

Die Frist läuft nicht von selbst ab, sondern ist an Obliegenheiten geknüpft. Sie müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich ernsthaft darum bemühen, Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abführen und von einer Erbschaft die Hälfte des Wertes herausgeben. Einzelne Gläubiger dürfen Sie nicht bevorzugt bedienen.

Wer sich daran hält, bekommt die Restschuldbefreiung. Sie ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Was die drei Jahre nicht umfassen

Vor dem Antrag steht im Verbraucherinsolvenzverfahren der außergerichtliche Einigungsversuch mit allen Gläubigern. Diese Phase zählt nicht mit. Rechnen Sie realistisch mit einigen Wochen bis Monaten Vorlauf, je nachdem, wie viele Gläubiger beteiligt sind und wie schnell die Unterlagen vollständig sind.

Und: Nicht alle Forderungen werden erfasst. Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Geldstrafen und bestimmte Unterhaltsrückstände bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen. Welche das im Einzelnen sind, steht unter welche Schulden trotz Restschuldbefreiung bleiben.

Den vollständigen Ablauf beschreiben wir unter Privatinsolvenz – Ablauf, den Weg zum Antrag unter Privatinsolvenz beantragen.

Aktualisiert am 3. September 2026. Der ursprüngliche Beitrag von 2013 beschrieb die damals geplante Rechtslage mit einer Quote von 35 Prozent; diese Voraussetzung ist seit dem 1. Oktober 2020 entfallen.

Kostenfreies Erstgespräch

Ihren Termin direkt wählen

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen und was der nächste Schritt ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie im Gespräch auf.

Termin online buchen ✆ 040 228 635 74

Persönlich in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Video-Call.Sie möchten sich nicht auf eine Uhrzeit festlegen? Lassen Sie sich zurückrufen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Vorheriger Beitrag
Insolvenzrechtsreform 2014 – und was heute gilt
Nächster Beitrag
§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO – Persönliche Beratung