Lohnpfändung

Lohnpfändung

Lohnpfändung: Schützen Sie Ihr Einkommen vor möglichen Pfändungen

Die Lohnpfändung setzt voraus, dass ein Gläubiger einen Titel gegen Sie erwirkt hat, weil Sie bei ihm Schulden haben. Ein Titel kann ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil sein. Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist jedoch noch die Zustellung eben dieses Titels. Einfach ausgedrückt: Sie müssen ihn also kennen!

Mit diesem Titel, der zugestellt worden ist, schreibt der Gläubiger Ihren Arbeitgeber an, so er ihn denn kennt. Er kann diesen kennen, weil sie ihm den Arbeitgeber benannt haben (häufig Kreditinstitute) oder Sie diesen in der Vermögensauskunft (Abgabe bei Gerichtsvollzieher) benennen müssen. Alternativ lässt sich heute schnell im Internet herausfinden, wo jemand arbeitet.

Mit Zustellung der Lohnpfändung ist der Arbeitgeber verpflichtet pfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen an den Gläubiger abzuführen. Maßgeblich für die Berechnung ist die aktuell gültige Pfändungstabelle. In der Tabelle finden Sie in der linken Spalte das Nettoeinkommen in 10-Euro-Schritten und in der oberen Spalte die Anzahl an Unterhaltsverpflichtungen. Hieraus lässt sich der pfändbare Betrag aus Arbeitseinkommen ablesen. Dieser Betrag fehlt Ihnen künftig bis die Forderung des Gläubigers bezahlt ist.

Schützen können Sie sich vor einer Lohnpfändung nur, wenn Sie eine finanzielle Schieflage nicht auf die Lange Bank schieben sondern sich vielmehr um deren Lösung kümmern. Verbraucher und Selbständige gehen schnell zu einer Schuldnerberatung, die „Schuldnerberatung darf“. Das sind anerkannte Beratungsstellen (Caritas, DRK ua) oder geeignete Personen (Rechtsanwälte, Fachanwalt für Insolvenzrecht, wie wir).

Warten Sie zu lange, so erschweren Sie eine Lösung. Denn warum sollte ein Gläubiger eine Lohnpfändung zurücknehmen, wenn er aus dieser doch monatlich Geld vom Arbeitgeber erhält?

Von der Lohnpfändung abzugrenzen ist die Offenlegung der Lohnabtretung. Eine Offenlegung des Lohnabtretung kann erfolgen, wenn Sie die dem Gläubiger (häufig Kreditinstitute) die Abtretung der pfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen versprochen haben (siehe zum Beispiel Kreditvertrag) und die Abtretung arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen ist.

Sorgen Sie für finanzielle Sicherheit und Stabilität

Erkennen Sie rechtzeitig, wenn Sie Ihre Finanzen nicht mehr im Griff haben und lassen Sie sich helfen. Tun Sie dies nicht und wählen die berühmte „Vogel-Strauss-Taktik“, so werden Sie schnell eines besseren belehrt: Die Lohnpfändung kommt nicht deshalb nicht, weil Sie das Problem ausblenden. Und denken Sie daran: Warten Sie zu lange, so steht am Ende eher die Insolvenz als die Insolvenzvermeidung.

Seien Sie also ehrlich zu sich und vermeiden Sie so eine Lohnpfändung durch rechtzeitige Hinzuziehung einer Schuldnerberatung.

Erhalten Sie professionelle Unterstützung bei der Bewältigung von Lohnpfändungen

Wir Rechtsanwälte (einer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht) können Ihnen helfen bevor die Lohnpfändung eingeht. Denn seien wir einmal ehrlich: Sie wissen doch selbst sehr genau, ob Sie Ihre Finanzen noch alleine in den Griff bekommen. Nein, dann schnell zu einer kompetenten Schuldnerberatung. Sind wir im Boot, so sinkt das Risiko einer Lohnpfändung, denn der Gläubiger weiß ja, dass sich nun endlich um seine Forderung gekümmert wird.

Ist die Lohnpfändung bereits erfolgt, so werden wir Sie auch mit dieser schuldenfrei bekommen. Entweder nimmt der Gläubiger die Lohnpfändung zurück – und darauf wirken wir natürlich hin – oder wir bekommen Sie grundsätzlich über eine Insolvenz schuldenfrei. Fakt ist jedenfalls: Wer sich nicht kümmert wird nicht schuldenfrei.

Vermeiden Sie lästige und stressige Auseinandersetzungen mit Gläubigern

Wir setzen uns mit Ihrem Gläubiger auseinander, denn wir kennen das Recht und nutzen es für Sie. Sie würden sich im Zweifel aufgrund der Drucksituation auf alles einlassen. Das bringt Sie jedoch nicht weiter.

Erhalten Sie eine umfassende Beratung zu Ihren Rechten und Möglichkeiten

Fragen Sie noch heute bei uns an. Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei. Sie können danach frei entscheiden, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Lohnpfändungen

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