Kurze Antwort: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Privatinsolvenzverfahrens in der Regel nicht – das Insolvenzverfahren selbst ist kein versicherter Rechtsstreit. In bestimmten Teilbereichen, etwa bei Streitigkeiten mit Gläubigern oder bei anwaltlicher Beratung im Vorfeld, kann die Versicherung jedoch einspringen. Das hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Streitigkeiten – also Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachterkosten. Was genau abgedeckt ist, hängt von der Art des Vertrags ab (z. B. Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Mieterrechtsschutz).
Wir übernehmen die Deckungsanfrage – und sagen Ihnen vorher, was ohne Deckung anfällt.
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Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Privatinsolvenz?
In der Regel nein. Das Privatinsolvenzverfahren selbst (Antragsstellung, außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren) ist in den meisten Rechtsschutzpolicen nicht versichert. Der Hauptgrund: Insolvenzverfahren gelten üblicherweise als „eigene wirtschaftliche Angelegenheiten“ des Versicherungsnehmers und nicht als Streitigkeit, bei der er Rechte gegenüber Dritten durchsetzen muss.
Wann kann die Rechtsschutzversicherung trotzdem helfen?
1. Streitigkeiten mit Gläubigern
Wenn es im Rahmen der Insolvenz zu Rechtsstreitigkeiten mit einzelnen Gläubigern kommt – etwa weil ein Titel angefochten wird oder ein Vollstreckungsbescheid fehlerhaft ist – kann die Rechtsschutzversicherung für diese Streitigkeit einspringen. Das hängt jedoch von den konkreten Vertragsbedingungen und dem Versicherungsumfang ab.
2. Vollstreckungsabwehrklage
Eine Vollstreckungsabwehrklage – etwa nach der Restschuldbefreiung, wenn Gläubiger dennoch weiter vollstrecken wollen – ist ein zivilrechtlicher Streit, der unter den Rechtsschutz fallen kann. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag Forderungsvollstreckungsschutz enthält.
3. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Wenn Sie während der Insolvenz Ihren Job verlieren und gegen die Kündigung vorgehen möchten, kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen – das ist vom Insolvenzverfahren unabhängig.
Was ist vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Wer bereits verschuldet ist und eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, stößt auf ein Problem: Viele Versicherer lehnen den Abschluss bei bereits bestehender Überschuldung ab oder schließen Streitigkeiten im Zusammenhang mit bestehenden Schulden ausdrücklich aus. Außerdem gilt für neue Verträge in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten bis zu einem Jahr, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Kostenstundung als Alternative zur Rechtsschutzversicherung
Wer die Kosten der Privatinsolvenz nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, beim Insolvenzgericht eine Kostenstundung zu beantragen (§ 4a InsO). Der Staat streckt dann die Verfahrenskosten vor; sie werden erst nach der Restschuldbefreiung – soweit möglich – zurückgefordert. Das ist für viele Schuldner die praktischere Lösung als eine Rechtsschutzversicherung.
Häufige Fragen zu Rechtsschutz und Privatinsolvenz
Kann ich die Anwaltskosten für die Insolvenzberatung von der Rechtsschutzversicherung erstatten lassen?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Manche Rechtsschutzpolicen decken eine anwaltliche Erstberatung auch dann ab, wenn der Rechtsstreit selbst nicht versichert ist. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.
Was kostet ein Anwalt für die Privatinsolvenz?
Die Kosten für anwaltliche Begleitung einer Privatinsolvenz variieren je nach Komplexität des Falles und dem vereinbarten Honorar. Viele Kanzleien arbeiten mit Pauschalpreisen.
Wie kann mir ein Anwalt bei der Privatinsolvenz helfen?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hilft Ihnen beim außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, bei der Beantragung der Kostenstundung, beim Schutz Ihrer Rechte während des Verfahrens und bei der Sicherung der Restschuldbefreiung.
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