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Privatinsolvenz: Vorteile und Nachteile im Überblick

Privatinsolvenz- Vorteil und Nachteile

Kurze Antwort: Die Privatinsolvenz bietet mit der Restschuldbefreiung nach drei Jahren einen echten Neustart – hat aber auch Nachteile wie den SCHUFA-Eintrag, Einschränkungen bei der Vermögensverwaltung und die Pflicht zur Abgabe pfändbarer Einkommensanteile. Ob die Vorteile überwiegen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Was ist die Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (auch: Verbraucherinsolvenz) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO), das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer Wohlverhaltensphase von in der Regel drei Jahren von ihren restlichen Schulden befreit zu werden. Am Ende steht die Restschuldbefreiung – ein rechtlicher Schuldenerlass.

Vorteile der Privatinsolvenz

1. Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Der wichtigste Vorteil: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase – in der Regel drei Jahre – werden die verbleibenden Schulden vollständig erlassen. Egal wie hoch die ursprünglichen Schulden waren. Wer kein pfändbares Einkommen hat, zahlt faktisch nichts und erhält trotzdem die Restschuldbefreiung.

2. Sofortiger Vollstreckungsschutz

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden alle laufenden Lohnpfändungen und Kontopfändungen der beteiligten Gläubiger. Der Schuldner ist ab diesem Moment vor weiteren Einzelvollstreckungen geschützt.

3. Existenzminimum bleibt geschützt

Auch während des Insolvenzverfahrens gilt der gesetzliche Pfändungsfreibetrag. Wer wenig oder kein pfändbares Einkommen hat, kann das Verfahren ohne finanzielle Belastung durchlaufen.

Nachteile der Privatinsolvenz

1. SCHUFA-Eintrag für drei Jahre nach Restschuldbefreiung

Die Insolvenz wird in der SCHUFA gespeichert. Seit 2022 beträgt die Speicherfrist nach Erteilung der Restschuldbefreiung nur noch drei Jahre. In dieser Zeit ist es schwierig, neue Kredite aufzunehmen, Wohnungen zu mieten oder Handyverträge abzuschließen.

2. Pfändung des pfändbaren Einkommens

Wer während der Wohlverhaltensphase mehr verdient als den Pfändungsfreibetrag, muss den überschüssigen Betrag an den Insolvenzverwalter abführen. Das gilt auch für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Steuererstattungen.

3. Nicht alle Schulden werden erlassen

Bestimmte Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen – etwa Geldstrafen, Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und vorsätzlich verweigerte Unterhaltsschulden (§ 302 InsO). Diese bleiben auch nach der Insolvenz bestehen.

4. Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase

Der Schuldner ist während des Verfahrens zu einer Reihe von Pflichten verpflichtet: Er muss einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen (oder sich darum bemühen), Einkommensveränderungen melden, Erbschaften zur Hälfte abführen und den Wohnsitzwechsel anzeigen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.

5. 10-Jahres-Sperrfrist für eine zweite Insolvenz

Nach einer erteilten Restschuldbefreiung gilt eine Sperrfrist von zehn Jahren, bevor erneut eine Restschuldbefreiung beantragt werden kann.

Für wen ist die Privatinsolvenz sinnvoll?

Die Privatinsolvenz ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung realistisch nicht möglich ist, mehrere Gläubiger aktiv vollstrecken, ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist und ein echter Neustart angestrebt wird. Eine professionelle Schuldnerberatung hilft, die beste Option zu finden.

Häufige Fragen zu Vor- und Nachteilen der Privatinsolvenz

Kann ich während der Privatinsolvenz arbeiten?

Ja – und Sie sollten es sogar. Sie sind verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das verdiente Einkommen bleibt bis zur Pfändungsfreigrenze vollständig Ihnen.

Was passiert, wenn ich während der Insolvenz erbe?

Erbschaften während der Wohlverhaltensphase müssen zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgeführt werden. Das ist ein häufig übersehener Nachteil der Privatinsolvenz.

Lohnt sich die Privatinsolvenz auch bei kleinen Schulden?

Bei kleineren Schulden gibt es oft bessere Alternativen: ein außergerichtlicher Vergleich oder eine Umschuldung. Die Privatinsolvenz lohnt sich vor allem bei höheren, nicht mehr beherrschbaren Schulden.

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