Privatinsolvenz beantragen kann jede Privatperson und jeder ehemalige Selbständige. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern, belegt durch die Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO — ausstellbar nur durch einen Fachanwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle.
Was ist Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer bestimmten Zeit schuldenfrei zu werden. Sie ist das letzte Mittel, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist.
Wer kann Privatinsolvenz beantragen?
Privatinsolvenz können beantragen:
- Privatpersonen (keine Selbstständigen mit komplexer Buchführung)
- Ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen
- Personen, die keinen außergerichtlichen Vergleich erzielen konnten
Wichtig: Vor dem gerichtlichen Verfahren muss immer ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden – dabei unterstützen wir Sie.
Ablauf der Privatinsolvenz: Schritt für Schritt
Phase 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch
Zuerst versuchen wir gemeinsam, mit allen Gläubigern eine Einigung zu erzielen – z. B. durch Ratenzahlungen oder einen Teilerlass. Scheitert dies, stellen wir eine Bescheinigung über das Scheitern aus.
Phase 2: Antrag beim Insolvenzgericht
Mit der Bescheinigung und den notwendigen Unterlagen wird der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt.
Phase 3: Wohlverhaltensphase
In dieser Phase – aktuell 3 Jahre – müssen Sie Ihre pfändbaren Einkommensanteile an den Insolvenzverwalter abführen. Sie verhalten sich kooperativ und informieren über Änderungen der Einkommenssituation.
Phase 4: Restschuldbefreiung
Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase werden Sie von Ihren restlichen Schulden vollständig befreit – ein Neustart ist möglich.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Seit der Reform 2021 dauert die Privatinsolvenz in Deutschland nur noch 3 Jahre (früher bis zu 6 Jahre) – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Voraussetzungen und verhalten sich kooperativ.
Was darf man während der Privatinsolvenz?
- Arbeiten und Geld verdienen (pfändungsfreier Betrag bleibt Ihnen)
- Ein Konto führen (P-Konto als Pfändungsschutzkonto)
- Notwendige Ausgaben tätigen (Miete, Lebensmittel, etc.)
Privatinsolvenz beantragen – wir helfen Ihnen
Eine Privatinsolvenz ist kein Scheitern – sie ist ein gesetzlich geschützter Neustart. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Beratung bis zur Restschuldbefreiung.
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