Was ist die SCHUFA und was hat sie mit der Insolvenz zu tun?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei und speichert Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Wird über eine Person das Insolvenzverfahren eröffnet, erfährt die SCHUFA davon – und der Negativeintrag bleibt auch nach dem Ende des Verfahrens noch mehrere Jahre bestehen. Für viele Menschen ist der SCHUFA-Eintrag nach der Insolvenz daher eine der größten Sorgen nach der Restschuldbefreiung.
Wie lange bleibt die Insolvenz in der SCHUFA gespeichert?
Die SCHUFA speichert Informationen zur Insolvenz in mehreren Stufen:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Dieser Eintrag wird gespeichert, sobald das Gericht das Verfahren eröffnet.
- Erteilung der Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung erteilt – auch dies vermerkt die SCHUFA.
- Löschfrist: Seit dem 28. Juni 2022 gilt in Deutschland eine verkürzte Speicherfrist von drei Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung (zuvor sechs Jahre). Diese Änderung folgte aus einer EU-Richtlinie und betrifft alle Verfahren, bei denen die Restschuldbefreiung ab diesem Datum erteilt wurde.
Wichtig: Die drei Jahre laufen ab dem Datum der Restschuldbefreiung, nicht ab dem Ende des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet: Erst drei Jahre nach dem offiziellen Beschluss über die Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA den Eintrag.
Wann wird der SCHUFA-Eintrag nach der Insolvenz automatisch gelöscht?
Die Löschung erfolgt nicht automatisch zum exakten Datum, aber die SCHUFA ist verpflichtet, den Eintrag nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist zu entfernen. Sie müssen in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen – die Löschung erfolgt routinemäßig. Es empfiehlt sich jedoch, nach Ablauf der Frist eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen und zu prüfen, ob der Eintrag tatsächlich entfernt wurde. Sollte der Eintrag noch vorhanden sein, können Sie bei der SCHUFA einen Widerspruch einlegen.
Was steht nach der Insolvenz in der SCHUFA?
Während des laufenden Insolvenzverfahrens ist in der SCHUFA in der Regel vermerkt:
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Gegebenenfalls laufende Wohlverhaltensphase
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wird dies ebenfalls eingetragen. Bestehende Einzeleinträge zu offenen Forderungen (z.B. Mahnbescheide, Inkassoeinträge) müssen separat bereinigt werden – die Restschuldbefreiung löscht diese Einzeleinträge nicht automatisch aus der SCHUFA. Hier empfiehlt sich eine individuelle Überprüfung Ihrer SCHUFA-Auskunft.
Kann ich den SCHUFA-Eintrag früher löschen lassen?
Eine vorzeitige Löschung des SCHUFA-Eintrags zur Insolvenz ist grundsätzlich nicht möglich, solange die gesetzliche Speicherfrist läuft. Anders verhält es sich bei unrichtigen Einträgen: Wer feststellt, dass ein Eintrag sachlich falsch ist (z.B. falsches Datum, falsche Personendaten), kann von der SCHUFA die Berichtigung verlangen. Außerdem können Einträge, die auf Forderungen beruhen, die durch die Restschuldbefreiung erloschen sind, unter Umständen früher gelöscht werden – hier ist rechtlicher Rat sinnvoll.
Wie werde ich nach der Insolvenz wieder kreditwürdig?
Der SCHUFA-Score verbessert sich schrittweise nach der Löschung des Insolvenzeintrags. Folgende Maßnahmen können helfen, die Bonität wieder aufzubauen:
- Pünktliche Zahlungen: Alle laufenden Verbindlichkeiten (Miete, Strom, Telefon) immer pünktlich bezahlen
- Kein erneuter Kredit ohne Notwendigkeit: Unnötige Kreditanfragen vermeiden, da sie den Score kurzfristig senken können
- Girokonto führen: Ein ordentlich geführtes Girokonto ohne Überziehung signalisiert Zuverlässigkeit
- SCHUFA-Selbstauskunft: Regelmäßig prüfen, ob alle Einträge korrekt sind
- Geduld: Der Aufbau einer neuen Bonität braucht Zeit – nach drei Jahren ohne Negativeintrag verbessert sich der Score deutlich
Rechtliche Beratung zur SCHUFA nach Insolvenz
Die Fragen rund um SCHUFA-Einträge und Insolvenz sind komplex. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Ob es um die Überprüfung von Einträgen, die Beantragung der Restschuldbefreiung oder den Neustart nach der Insolvenz geht – wir stehen Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite.
Mehr über das Verfahren erfahren Sie in unserem Artikel Privatinsolvenz beantragen und zur Restschuldbefreiung selbst unter Erteilung der Restschuldbefreiung.
