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Verbraucherinsolvenz: Ablauf, Dauer und Voraussetzungen erklärt

Was ist das Verbraucherinsolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz genannt) ist das Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Es ist in den §§ 304 ff. InsO geregelt und bietet überschuldeten Verbrauchern einen geordneten Weg in die Schuldenfreiheit.

Wer kann das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht offen für:

  • Arbeitnehmer und Rentner
  • Arbeitslose
  • Ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen (weniger als 20 Gläubiger, keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen)

Wer als Selbstständiger komplexere Verhältnisse hat, muss das Regelinsolvenzverfahren nutzen.

Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens – Schritt für Schritt

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Vor dem Antrag beim Gericht muss zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen werden. Dazu wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, der allen Gläubigern vorgelegt wird. Stimmen alle zu, ist das Verfahren ohne Gericht abgeschlossen.

2. Scheitern des Einigungsversuchs

Lehnt mindestens ein Gläubiger den Plan ab, stellt eine anerkannte Beratungsstelle oder ein Rechtsanwalt eine Bescheinigung über das Scheitern aus. Diese ist Voraussetzung für den Gerichtsantrag.

3. Antrag beim Insolvenzgericht

Mit der Bescheinigung wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Gleichzeitig kann ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan eingereicht werden.

4. Eröffnung des Verfahrens und Wohlverhaltensphase

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren. Pfändbares Einkommen wird während der Wohlverhaltensphase von 3 Jahren an einen Treuhänder abgeführt, der es an die Gläubiger verteilt.

5. Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung – alle verbleibenden Schulden werden erlassen. Ein echter Neustart ist möglich.

Wie lange dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren?

Seit 2021 beträgt die Wohlverhaltensphase grundsätzlich 3 Jahre (früher 6 Jahre). Die Restschuldbefreiung kann unter Umständen auch früher erteilt werden – nach 5 Jahren, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind, oder nach 3 Jahren, wenn auch 35 % der Gläubigerforderungen bezahlt wurden.

Welche Kosten entstehen?

Die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens können auf Antrag gestundet werden, wenn der Schuldner mittellos ist. Sie werden nach der Restschuldbefreiung aus dem pfändbaren Einkommen bezahlt. Anwaltskosten für die Beratung und Verfahrensbegleitung können je nach Anbieter variieren.

Verbraucherinsolvenz mit anwaltlicher Begleitung

Ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht kann das Verfahren erheblich beschleunigen und sicherstellen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch korrekt durchgeführt wird. Die Kanzlei LR Schuldnerberatung begleitet Sie durch alle Phasen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

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