Rechtsanwalt Kai Lange – Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hamburg · München · Köln · Bundesweit · Seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Inhaltsverzeichnis
Über Rechtsanwalt Kai Lange – Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kai Lange ist Rechtsanwalt und seit 2005 zugelassener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht mit Kanzleisitz in Hamburg sowie Büros in München und Köln. Als Gründer der LR Schuldnerberatung hat er sich auf die rechtliche Begleitung von Privatpersonen und vormals Selbständigen in finanziellen Notlagen spezialisiert.
Mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Insolvenzrecht und mehr als 10.000 begleiteten Mandanten gehört Kai Lange zu den erfahrensten Schuldnerberatern Deutschlands. Seine Laufbahn begann mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann – ein Fundament, das ihm bis heute ermöglicht, finanzielle Situationen schnell und präzise zu analysieren. Seit 2011 führt er den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht, den er durch nachgewiesene theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung erworben hat.
Bis vor einigen Jahren war Kai Lange zusätzlich als Treuhänder und Insolvenzverwalter für Gerichte im Hamburger Umkreis tätig – eine Erfahrung, die ihm einen einzigartigen Blick auf das Insolvenzverfahren aus beiden Perspektiven gibt: als Vertreter des Schuldners und als Verwalter des Verfahrens.
Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren
Fachanwalt Kai Lange analysiert Ihre Situation persönlich – kostenlos und unverbindlich. Hamburg, München, Köln oder bundesweit per Video.
Profil & Qualifikationen auf einen Blick
- Zugelassener Rechtsanwalt – Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank AG – tiefes Verständnis für Finanz- und Kreditstrukturen
- Ehemaliger Treuhänder und Insolvenzverwalter für Gerichte im Hamburger Raum
- Gründer der LR Schuldnerberatung – Kanzlei mit Standorten in Hamburg, München und Köln
- Persönlich tätig in Hamburg, München und Köln sowie bundesweit per Telefon und Video
- Über 10.000 begleitete Mandanten auf dem Weg zur Schuldenfreiheit
- Geeignete Person nach § 305 InsO – berechtigt zur Ausstellung der Erfolglosbescheinigung
Leistungsschwerpunkte von Fachanwalt Kai Lange
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, versucht Kai Lange stets, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Er prüft jede Forderung auf Rechtmäßigkeit, verhandelt Ratenzahlungsvereinbarungen und unterbreitet den Gläubigern einen realistischen Schuldenbereinigungsplan. Viele Mandanten erreichen so die Schuldenfreiheit – auch ohne Insolvenzverfahren.
Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz
Scheitert die außergerichtliche Einigung, stellt Kai Lange den vollständigen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Er begleitet seine Mandanten durch die gesamte dreijährige Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung – dem vollständigen Erlass aller verbliebenen Schulden.
Regelinsolvenz für Selbständige und Unternehmer
Für aktiv Selbständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und Gesellschafter begleitet Kai Lange auch Regelinsolvenzverfahren – inklusive der gesamten Antragstellung, Kommunikation mit dem Insolvenzgericht und Gläubigerverwaltung.
Schutz vor Zwangsvollstreckung
Bei drohender oder laufender Pfändung – ob Kontopfändung, Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher – ergreift Kai Lange sofort die notwendigen rechtlichen Schritte. Er beantragt das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), prüft Vollstreckungsmaßnahmen auf Rechtmäßigkeit und setzt Vollstreckungsschutz ab dem ersten Tag des Insolvenzverfahrens durch.
Beratung zu Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
Einen Mahnbescheid erhalten? Die Widerspruchsfrist beträgt nur 14 Tage. Kai Lange prüft sofort, ob Widerspruch sinnvoll ist, und handelt unverzüglich – um eine vollstreckbare Forderung zu verhindern und Ihre Rechte zu wahren.
Können wir Ihre Insolvenz vermeiden?
Viele Mandanten von Kai Lange erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Jetzt kostenlosen Ersttermin sichern.
Fachanwalt Kai Lange: Persönlich in Hamburg, München und Köln
Hamburg – Kanzleisitz
Mexikoring 29
22297 Hamburg (Winterhude)
+49 40 228 635 74
München – Zweigstelle
Kreuzstraße 12
80331 München (Innenstadt)
+49 89 255 445 35
Köln – Zweigstelle
Sternengasse 3
50676 Köln (Innenstadt)
+49 221 476 708 70
Warum ein Fachanwalt für Insolvenzrecht der richtige Ansprechpartner ist
Im deutschen Insolvenzrecht gilt: Nur eine geeignete Person nach § 305 InsO – in der Regel ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Insolvenzrecht – oder eine staatlich anerkannte Beratungsstelle darf die Erfolglosbescheinigung ausstellen, die für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zwingend erforderlich ist.
Sogenannte „kaufmännische Schuldnerberatungen“ sind dazu nicht berechtigt. Wer sich an solche Stellen wendet, verliert wertvolle Zeit und riskiert, den Weg zur Schuldenfreiheit unnötig zu verzögern.
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Kai Lange nicht nur zur Ausstellung dieser Bescheinigung berechtigt – er bringt die rechtliche Tiefe und Breite mit, um Ihre gesamte Situation zu bewerten, Forderungen zu prüfen und die beste individuelle Strategie zu entwickeln.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Berechtigt zur Ausstellung der Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO – zwingend erforderlich für das Insolvenzverfahren.
Ehemaliger Insolvenzverwalter
Kai Lange kennt das Insolvenzverfahren aus beiden Perspektiven – als Vertreter des Schuldners und als Verwalter des Verfahrens.
20+ Jahre Erfahrung
Fachanwalt für Insolvenzrecht, über 10.000 begleitete Mandanten – eine Erfahrung, die jede Situation kennt.
Jetzt kostenloses Erstgespräch mit Kai Lange vereinbaren
Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung mit Rechtsanwalt Kai Lange – ohne Risiko, ohne Verpflichtung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen den schnellsten Weg zur Schuldenfreiheit.
Hamburg
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