5 wichtige Fragen zum Thema Schuldnerberatung
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Schuldenberatung, Insolvenzrecht und den Weg in die Schuldenfreiheit – von Fachanwalt Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast.
Welche Schuldnerberatung ist richtig für mich?
Hierzu gibt es keine pauschale Antwort – denn jeder Fall ist individuell. Grundsätzlich helfen sowohl soziale Beratungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie, DRK, Verbraucherzentrale) als auch anwaltliche Kanzleien.
Soziale / öffentliche Schuldnerberatung
Diese Stellen beraten kostenlos, haben jedoch oft Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten. Sie können keine Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen und keine rechtliche Vertretung übernehmen.
Anwaltliche Schuldnerberatung
Als Rechtsanwaltskanzlei dürfen wir Sie nicht nur beraten, sondern auch rechtlich vertreten, Forderungen prüfen, Gläubiger anschreiben und alle erforderlichen Anträge stellen – inklusive der Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO, die für eine Insolvenzantragstellung zwingend erforderlich ist.
Wichtig: Eine rein kaufmännische Beratung kann die Erfolglosbescheinigung nicht ausstellen. Wer sich dort beraten lässt, muss anschließend noch zusätzlich einen Anwalt beauftragen – das kostet Zeit und Geld.
Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?
Der Ablauf bei der LR Schuldnerberatung ist klar strukturiert und transparent:
Schritt 1 – Kostenlose Erstberatung: Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Gesamtverschuldung, die Anzahl Ihrer Gläubiger und Ihr monatliches Einkommen. Persönlich in Hamburg, München oder Köln – oder bundesweit per Telefon oder Video-Call.
Schritt 2 – Strategie entwickeln: Wir erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung – entweder eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder, falls nötig, ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.
Schritt 3 – Umsetzung & Begleitung: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern, prüfen jede Forderung und begleiten Sie bis zur vollständigen Schuldenfreiheit.
Ist eine Schuldnerberatung kostenlos?
Die Erstberatung bei der LR Schuldnerberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Die Kosten für die weitere Begleitung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden als monatliche Rate vereinbart, die an Ihre finanzielle Situation angepasst ist.
Bei einem Insolvenzverfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an. Falls Sie diese bei Antragstellung nicht aufbringen können, stellen wir einen Antrag auf Kostenstundung – das Verfahren wird dennoch eröffnet.
Wichtig: Öffentliche Beratungsstellen (Caritas, Diakonie etc.) bieten zwar kostenlose Beratung, haben aber häufig lange Wartezeiten und können keine anwaltliche Vertretung übernehmen.
Kann ich die Privatinsolvenz vermeiden?
In vielen Fällen ja. Wir versuchen zunächst immer, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen – ohne Insolvenzverfahren, schnell und diskret. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, begleiten wir Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit der Gesetzesreform von Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre. Danach werden alle verbliebenen Schulden durch die Restschuldbefreiung vollständig erlassen.
Was kostet die Schuldnerberatung beim Anwalt?
Unsere Kosten richten sich nach dem RVG. Wir vereinbaren eine monatliche Rate, die Ihrer finanziellen Situation entspricht – ohne versteckte Gebühren. Die Erstberatung ist kostenlos.
Bei einer Privatinsolvenz fallen Gerichtskosten von ca. 1.500 bis 2.500 Euro an, für die bei Bedarf eine Kostenstundung beantragt werden kann. So wird das Verfahren auch dann eröffnet, wenn Sie die Kosten nicht sofort aufbringen können.
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