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Schulden begleichen · Bundesweit

Schulden begleichen. Wir helfen Ihnen dabei

Sie haben Schulden und suchen nach Hilfe und Antworten. Diese bekommen Sie hier. Mit uns an Ihrer Seite ist Schulden begleichen viel einfacher. Sprechen Sie uns an!

Bundesweite Hotline: 040 228 518 96 – kostenlose Erstberatung, keine Wartezeit.
Überblick

Schulden begleichen – mit professioneller Hilfe raus aus der Schuldenfalle

Sie haben Schulden und suchen nach einem Ausweg? Sie sind nicht allein. Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet – und die meisten von ihnen wissen nicht, wo sie anfangen sollen. Aus über 15 Jahren Erfahrung als spezialisierte Schuldenberatung kennen wir jede Frage, jede Sorge und jeden Lösungsweg. Mit der LR Schuldnerberatung an Ihrer Seite wird Schulden begleichen planbar, bezahlbar und realistisch.

Schulden abbauen, Schulden loswerden, schuldenfrei werden – der Ausweg aus der Überschuldung

Egal, wonach Sie suchen: Schulden abbauen, Schulden loswerden, schnell schuldenfrei werden, Schulden tilgen, Schulden senken, Schulden vermeiden, Schuldenvergleich, Schulden bei der Krankenkasse, Schulden beim Finanzamt (Steuerschulden) oder Schulden umschulden – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Sie brauchen einen klaren Plan, um Ihre Schulden loszuwerden.

Die Situation ist dabei fast immer gleich: Sie haben Schulden, wahrscheinlich zu hohe und zu viele. Die monatliche Gesamtbelastung durch Kredite, Raten und Zinsen übersteigt Ihr Einkommen. Vielleicht sind die Raten zu hoch geworden – durch Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder gestiegene Lebenshaltungskosten. Sie wollen endlich raus aus der Schuldenfalle, denn Sie können nachts nicht mehr schlafen.

Vielleicht haben Sie versucht umzuschulden (Umschuldung), aber keine Bank macht das mit bei negativer SCHUFA.

Dabei haben Sie im Leben noch einiges vor: ein Eigenheim finanzieren, den Kindern etwas ermöglichen, endlich wieder sorgenfrei leben. Der erste Schritt ist der wichtigste – und genau dabei helfen wir Ihnen.

Schritt für Schritt

Schulden begleichen: Zuerst den Überblick verschaffen

Bevor Sie Ihre Schulden begleichen können, müssen Sie wissen, wie hoch Ihre Gesamtverschuldung tatsächlich ist. Viele Betroffene haben keinen vollständigen Überblick über ihre Schulden – vielleicht sind Unterlagen nach einer Trennung verloren gegangen, vielleicht wurden Briefe aus Angst nicht geöffnet. Doch man kann keine Schulden abbauen, von denen man nicht einmal weiß, in welcher Höhe sie bestehen.

So verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Schulden:

1

SCHUFA-Auskunft einholen

Holen Sie sich eine Auskunft bei der SCHUFA ein. Dort erfahren Sie einen Teil Ihrer Verbindlichkeiten – aber leider nicht unbedingt alle. Für eine vollständige Schuldenregulierung müssen alle Gläubiger bekannt sein. Denn stellen Sie sich vor: Sie schließen einen Vergleich, und plötzlich taucht ein vergessener Gläubiger auf. Diesen nachträglich in den Vergleich aufzunehmen, ohne Ihre monatliche Gesamtbelastung zu erhöhen, ist extrem schwierig.

2

Vollstreckungsportal prüfen

Auf www.vollstreckungsportal.de erfahren Sie, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie laufen – ob über den Gerichtsvollzieher oder das Gericht. Melden Sie sich an, erhalten Sie einen PIN und können Ihre Daten abfragen. So wissen Sie noch mehr über den Stand Ihrer Schulden.

3

Wohnsitz (wieder) anmelden

Viele überschuldete Menschen melden sich ab, um keine Post zu erhalten. Das ist verständlich, aber kontraproduktiv. Melden Sie sich wieder an – Ihre Gläubiger schreiben Ihnen, und Sie sammeln die Unterlagen für Ihren Anwalt oder Ihre Schuldnerberatung. Nur so wird eine geordnete Schuldenbereinigung möglich.

4

Alle Gläubiger erfassen – ohne Ausnahme

Erinnern Sie sich an jeden Gläubigernamen, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob dort noch Schulden bestehen. Schreiben Sie auch alle bekannten Inkassounternehmen mit Ihrem Geburtsdatum an. Eine erfolgreiche Entschuldungs-Strategie funktioniert nur, wenn wirklich alle Gläubiger erfasst sind.

5

Gläubiger nachreichen

Über ein gewisses Zeitfenster können Sie Gläubigerdaten nachreichen. Wichtig ist, dass Sie sofort beginnen – denn je schneller der Überblick steht, desto schneller können wir Ihre Schulden abbauen.

Und dann geht es los: Schulden reduzieren, Schulden abbauen, Überschuldung beseitigen, Schulden tilgen – wie auch immer Sie es nennen. Wir nennen es: den Weg in die Schuldenfreiheit.

Schulden begleichen: Kommen Sie jetzt ins Handeln! Handeln Sie jetzt, denn dann steht Ihrer Zukunft nichts mehr im Wege. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht unterstützen. Eigene Schuldenangelegenheiten bearbeitet man in der Regel besser nicht selbst – holen Sie sich die professionelle Hilfe, die Sie verdienen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema Schulden loswerden

Ist es schlimm, wenn ich Schulden habe?

Nein. Schulden können jeden treffen – durch Jobverlust, Krankheit, Trennung oder einfach veränderte Lebensumstände. Es ist nicht schlimm, und es ist kein Makel. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, Ihre Schulden loszuwerden – auch dann, wenn Sie die Situation selbst verursacht haben, etwa durch Spielschulden, Konsumschulden oder Kaufsucht. Entscheidend ist, dass Sie jetzt handeln.

Sie wissen nicht mehr, wie Sie Ihre Schulden bezahlen sollen?

Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung beim Fachanwalt für Insolvenzrecht in Anspruch. Wir zeigen Ihnen den schnellsten Weg aus der Schuldenfalle.

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Konsequenzen

Was passiert, wenn man seine Schulden nicht begleichen kann?

Entscheidend ist immer Ihr aktuelles Nettoeinkommen – also das, was tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. Werfen Sie einen Blick in die Pfändungstabelle: Links lesen Sie Ihr Netto ab, rechts die Spalte mit der Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten. Ist der pfändbare Betrag geringer als Ihre monatliche Belastung, sind Ihre Schulden objektiv zu hoch.

Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, folgen Mahnungen, dann Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Klagen – und schließlich der Gerichtsvollzieher, Lohnpfändungen und Kontopfändungen.

Eventuell erhalten auch Arbeitgeber Mitteilungen über Ihre Schulden. Das ist belastend und kann berufliche Konsequenzen haben.

Wichtig: Es wird nicht besser, wenn man nichts tut. Ihre Schulden stehen dann in der SCHUFA – mit weitreichenden Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben: kein Mietvertrag, kein Handyvertrag, kein Kredit.

Wichtige Fragen

Schulden begleichen – wichtige Fragen und Antworten

Was ist die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung)?

Früher hieß es „Offenbarungseid", dann „eidesstattliche Versicherung" – heute heißt es Vermögensauskunft. Sie werden zur Abgabe geladen. Geben Sie die Vermögensauskunft nicht ab, kann der Gläubiger Haftbefehl beantragen. Im schlimmsten Fall werden Sie so lange in Haft verbracht, bis Sie die Auskunft abgeben. Das muss nicht sein.

In der Vermögensauskunft – der „kleinen Schwester der Insolvenz" – machen Sie Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: Vermögen, Verbindlichkeiten, Schenkungen der letzten vier Jahre. Der Gläubiger kann Drittauskünfte einholen und erfahren, wo Sie arbeiten, ob Sie ein Auto haben, wo Ihr Konto liegt.

Achtung: Falsche Angaben sind strafbar. Hier versteht die Justiz keinen Spaß!

Welche Schulden sollte man zuerst bezahlen?

Die Miete! Zahlen Sie immer zuerst Ihre Miete. Denn wenn Sie zweimal nicht zahlen, droht die Kündigung. Ohne Wohnung wird alles schlimmer – und mit negativer SCHUFA finden Sie nur schwer eine neue. Danach sorgen Sie dafür, dass Sie genug zum Leben haben. Alle anderen Schulden werden danach im Rahmen einer Schuldenregulierung systematisch bearbeitet.

Wie kann ich meine Schulden loswerden?

Suchen Sie sich eine kompetente Schuldnerberatung. Schuldenberatung dürfen nur geeignete Personen (Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht) und anerkannte Stellen (Caritas, DRK, Diakonie) durchführen. Nur diese dürfen die Erfolglosbescheinigung für eine Insolvenzantragstellung ausstellen.

Entweder klappt eine außergerichtliche EinigungSchulden loswerden durch sinnvolle Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldenvergleiche – oder es folgt die Privatinsolvenz. Dauer: in der Regel nur noch 36 Monate (drei Jahre) bis zur Restschuldbefreiung.

Sie wollen einen Schuldenvergleich alleine verhandeln? Das können Sie. Aber die Erfahrung zeigt: In eigenen Angelegenheiten verhandelt man selten so gut wie ein erfahrener Fachanwalt. Lassen Sie sich helfen – sonst verlieren Sie nur unnötig Zeit.

Schulden begleichen: Wer kann mir dabei helfen?

Eine kompetente Schuldnerberatung: Fachanwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt oder anerkannte Stelle (Caritas, DRK, Diakonie). Bei der LR Schuldnerberatung erhalten Sie alles aus einer Hand – von der Schuldenanalyse bis zur Schuldenfreiheit.

Wie hoch sollte ein Schuldenvergleich sein?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Aber: Jedes Angebot ist besser als Null. Wenn Sie nicht pfändbar sind und dem Gläubiger trotzdem etwas anbieten, ist das oft mehr, als er in einer Privatinsolvenz bekommen würde – denn dort müssen erst Gericht und Insolvenzverwalter bezahlt werden. Wir haben bereits Schuldenvergleiche ab 5 % der Gesamtverschuldung erfolgreich abgeschlossen. Es hängt von Ihrem individuellen Fall ab – aber nichts ist unmöglich.

Wie lange dauert ein Schuldenvergleich?

Das hängt von der Anzahl der Gläubiger und deren Antwortzeiten ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Gläubiger, desto länger dauert der Schuldenvergleich. Werden Gläubiger nachgereicht, verzögert sich die Bearbeitung zusätzlich. Deshalb ist es so wichtig, alle Schulden von Anfang an vollständig zu erfassen.

Was ist eine nicht titulierte Forderung?

Eine Forderung ist tituliert, wenn ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegt – wirksam zugestellt. Nicht titulierte Forderungen sind alle Schulden, die (noch) nicht durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid gesichert sind. Das ist ein wichtiger Unterschied für die Verhandlungsstrategie beim Schulden begleichen.

Wann verjähren Schulden?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ist die Forderung tituliert (Urteil/Vollstreckungsbescheid), verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.

Beispiel: Sie kaufen am 19.3.2021 online eine Hose für 49,00 EUR. Diese wird geliefert, aber Sie bezahlen nicht.
Verjährungsbeginn: 01.01.2022
Verjährungsende: 31.12.2024
Erhalten Sie bis dahin keine Mahnung und keinen Mahnbescheid, sind diese Schulden am 01.01.2025 verjährt.

Was ist die Einrede der Verjährung?

Um verjährte Schulden nicht mehr zahlen zu müssen, müssen Sie die Einrede der Verjährung aktiv erheben. Tun Sie das nicht, können Sie trotzdem verurteilt werden. Meldet sich der Gläubiger trotz Verjährung weiterhin, gibt es ein wirksames Mittel: die negative Feststellungsklage. Damit klagen Sie auf Feststellung, dass die geltend gemachte Forderung nicht (mehr) besteht.

Können wir Ihre Insolvenz vermeiden?

Viele unserer Mandanten werden schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren – durch einen erfolgreichen Schuldenvergleich. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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Spezielle Schulden

Schulden beim Finanzamt, bei der Krankenkasse und bei Banken

Schulden beim Finanzamt – Steuerschulden: Was nun?

Steuerschulden sind besonders heikel, denn das Finanzamt kann einen Fremdinsolvenzantrag über Ihr Vermögen stellen. Dann verlieren Sie das Heft des Handelns. Deshalb gilt: schnell handeln. Auch mit dem Finanzamt lassen sich Ratenzahlungen, Schuldenvergleiche oder Stundungsanträge vereinbaren. Wir helfen Ihnen, die richtige Strategie für Ihre Steuerschulden zu finden.

Kann man Steuerschulden in Raten zahlen?

Ja – wenn das Finanzamt einem Ratenzahlungsgesuch zustimmt. Dieses muss gut begründet sein. Als Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Formulierung und Verhandlung.

Schulden bei der Krankenkasse – Krankenkassenschulden: Was tun?

Auch Krankenkassenschulden sind kritisch: Die Krankenkasse kann ebenfalls einen Fremdinsolvenzantrag stellen. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig – ein Schuldenvergleich oder eine Ratenzahlungsvereinbarung ist auch hier möglich. Wichtig: Man unterscheidet eigene Krankenkassenbeiträge und Beiträge für Arbeitnehmer. Letztere nicht abzuführen ist strafbar!

Kann eine Bank Schulden erlassen?

Ja, Banken erlassen regelmäßig einen Teil der Schulden im Rahmen eines Schuldenvergleichs. Auch für Banken gilt: Besser sie bekommen etwas als gar nichts.

Kredit trotz Schulden – Kredit trotz negativer SCHUFA?

Zum Thema Umschuldung und schufafreier Kredit haben wir einen eigenen Ratgeber erstellt: Umschuldung bzw. schufafreier Kredit – Fachanwalt klärt auf.

Standorte

Fachanwalt Kai Lange und sein Team helfen Ihnen beim Schulden begleichen – bundesweit

Kanzleisitz Hamburg
Zweigstelle Köln
Zweigstelle München
Kreuzstraße 12, 80331 München
+49 89 255 445 35
info@lr-schuldnerberatung.de

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