Eidesstattliche Versicherung: Was bedeutet das – und was können Sie tun?
Die eidesstattliche Versicherung (auch: Vermögensauskunft) ist ein einschneidender Schritt im Vollstreckungsverfahren. Hier erfahren Sie, was sie bedeutet, welche Folgen sie hat – und wie Sie sie möglicherweise noch abwenden können.
Was ist die eidesstattliche Versicherung?
Die eidesstattliche Versicherung – seit 2013 offiziell „Vermögensauskunft" genannt – ist eine von Schuldnern abzugebende Erklärung gegenüber dem Gerichtsvollzieher über ihr gesamtes Vermögen. Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäß alle Vermögenswerte, Einkünfte und Schulden offenzulegen.
Zur Abgabe wird man aufgefordert, wenn eine Pfändungsmaßnahme erfolglos geblieben ist oder ein Gläubiger die Vollstreckung aus einem Titel betreibt und der Verdacht besteht, dass Vermögen vorhanden sein könnte.
Rechtliche Grundlage: Die Vermögensauskunft ist in § 802c ZPO geregelt. Wer falsche Angaben macht, macht sich strafbar – Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe sind möglich.
Wie läuft die eidesstattliche Versicherung ab?
Der Gerichtsvollzieher fordert Sie schriftlich zur Terminvereinbarung auf. Beim Termin legen Sie ein vollständiges Vermögensverzeichnis vor – inklusive Konten, Fahrzeuge, Immobilien, Lebensversicherungen und laufendem Einkommen. Diese Angaben werden digitalisiert und im Schuldnerverzeichnis gespeichert, das öffentlich einsehbar ist.
Was sind die Folgen der eidesstattlichen Versicherung?
Die Konsequenzen eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis sind weitreichend und betreffen viele Bereiche des Alltags.
- Kein Girokonto auf Guthabenbasis bei vielen Banken – nur noch ein Basiskonto steht Ihnen zu
- Keine Kreditvergabe durch Banken und Kreditinstitute
- Probleme beim Abschluss von Mietverträgen (Vermieter fragen gezielt ab)
- Kein Abschluss von Verträgen auf Raten- oder Kreditbasis
- Arbeitgeber können im öffentlichen Schuldnerverzeichnis recherchieren
- Drei Jahre Eintrag in Schufa und Schuldnerverzeichnis
Wichtig: Die eidesstattliche Versicherung löst das Schuldenproblem nicht. Sie ist lediglich eine Bestandsaufnahme Ihrer Vermögenssituation. Um tatsächlich schuldenfrei zu werden, brauchen Sie eine rechtliche Strategie – z.B. eine außergerichtliche Einigung oder die Privatinsolvenz.
Kann man die eidesstattliche Versicherung noch abwenden?
In bestimmten Situationen ist es noch möglich, die Abgabe zu vermeiden – aber nur mit schnellem Handeln und anwaltlicher Unterstützung. Mögliche Wege:
Wenn die zugrundeliegende Forderung nicht berechtigt ist, kann dagegen rechtlich vorgegangen werden. Ist der Titel bereits vollstreckbar, können wir prüfen, ob Verjährungsfristen abgelaufen sind oder ob Formfehler vorliegen. Bei noch nicht vollstreckten Forderungen besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubiger, die das Verfahren stoppt.
Unser Rat: Reagieren Sie nicht erst, wenn der Termin beim Gerichtsvollzieher ansteht – kommen Sie zu uns, sobald Sie einen Vollstreckungsbescheid oder eine Ankündigung erhalten. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben wir.
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Viele unserer Mandanten kommen zu uns, nachdem sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder eine Aufforderung dazu erhalten haben. Das ist häufig der Moment, in dem eine Privatinsolvenz sinnvoll wird – denn sie bietet den einzigen rechtlich gesicherten Weg zur vollständigen Schuldenfreiheit.
Nach Abgabe der Vermögensauskunft ist die Vermögenssituation bereits offengelegt – das vereinfacht den Insolvenzantrag erheblich. Durch die Restschuldbefreiung nach drei Jahren werden alle verbleibenden Schulden erlassen – unabhängig von deren Höhe.
FAQ – Eidesstattliche Versicherung
Erscheinen Sie nicht zum Termin beim Gerichtsvollzieher, kann dieser einen Haftbefehl zur Erzwingung der Auskunft beantragen. Sie riskieren die Verhaftung. Außerdem wird der Termin zwangsweise durchgesetzt. Erscheinen Sie immer – und nehmen Sie vorher anwaltliche Beratung in Anspruch.
Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis bleibt drei Jahre bestehen. Nach dieser Zeit wird er automatisch gelöscht. Auch der Schufa-Eintrag wird nach drei Jahren entfernt. Eine erneute Abgabe kann frühestens nach zwei Jahren verlangt werden.
Ja, in bestimmten Fällen. Wenn die Forderung unberechtigt ist, verjährt oder der Titel fehlerhaft ist, können wir dagegen vorgehen. Auch eine außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger vor dem Termin kann das Verfahren stoppen. Handeln Sie schnell und holen Sie sich sofort anwaltliche Hilfe.
Ja. Die Daten aus dem Schuldnerverzeichnis werden automatisch an die Schufa übermittelt. Der Eintrag bleibt dort drei Jahre gespeichert und beeinflusst Ihre Kreditwürdigkeit erheblich.
Nein. Die Vermögensauskunft tilgt keine Schulden – sie dokumentiert lediglich Ihre Vermögenslage. Um schuldenfrei zu werden, brauchen Sie eine rechtliche Lösung: entweder eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung.
Ja. Nach dem Zahlungskontengesetz haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto bei jeder deutschen Bank. Dieses Konto kann nicht wegen eines Schufa-Eintrags verweigert werden. Außerdem empfiehlt sich die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto).