Versagung Restschuldbefreiung

Versagung Restschuldbefreiung / Kostenstundung im Insolvenzverfahren

 

Warum bei Straftaten die Versagung Restschuldbefreiung / Kostenstundung droht.

 

Versagung Restschuldbefreiung / Kostenstundung: Ist das Vermögen eines Schuldners nicht ausreichend, um aus eigenen Mitteln die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bestreiten kann er laut Insolvenzordnung (InsO) eine Stundung der Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung beantragen.Nur so hat auch ein mittelloser Gläubiger eine Chance auf Erlangungen der Restschuldbefreiung.

 

Schwieriger liegt der Fall, wenn ein Schuldner auf Grund einer Straftat mit nachfolgender Inhaftierung seinen Arbeitsplatz verliert. Hier kommt es auf Grund der anzunehmenden Verletzung der Gläubigerbefriedigung in der Regel zu einer Versagung der Stundung (Versagung Restschuldbefreiung / Kostenstundung). Darüber hinaus kann einem Schuldner die Verfahrenskostenstundung auch dann verwehrt werden, wenn das Erreichen der Restschuldbefreiung von vornherein als aussichtlos eingestuft wird.

 

Ein aktuelles Urteil ((LG Koblenz, Beschl. v. 25.7.2012 – 2 T 392/12 (AG Montabaur)) zeigt jedoch, dass sich die Gerichte ihre Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe nicht leicht machen – sondern eine möglich Versagung genau abwägen. Dieses behutsame Vorgehen war auch das Glück eines Schuldners, der in Verdacht geraten war, seinen Arbeitsplatz infolge einer strafbaren Handlung verloren zu haben.

 

Das zuständige Gericht sah – nach einer sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe – keine Anhaltspunkte für einen direkten Zusammenhang des Arbeitsplatzverlustes mit einer Straftat. In Ermangelung weiterer Anhaltspunkte für eine Verletzung der so genannten Erwerbsobliegenheit des Schuldners wurde die Verfahrenskostenstundung schließlich gewährt.

 

Fazit: Der Fall zeigt, dass auf dem Weg aus der Schuldenfalle eine unüberschaubare Zahl von „Stolpersteinen“ liegen kann. Umso wichtiger ist die Zusammenarbeit mit einer kompetenten Schuldnerberatung oder einem erfahrenen Schuldenberater. Denn diese verfügen über eine langjährige Praxiserfahrung – und wissen genau, worauf es ankommt.

 

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