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Ratgeber

Privatinsolvenz beantragen – Ablauf, Voraussetzungen & Kosten

In nur 3 Jahren schuldenfrei – verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung, Rechtsanwaltskanzlei Christian Nast.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz – rechtlich korrekt als Verbraucherinsolvenz bezeichnet – ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer Laufzeit von drei Jahren vollständig schuldenfrei zu werden. Sie richtet sich an Verbraucher wie Angestellte, Arbeiter, Rentner oder vormals Selbständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen.

Das Ziel ist eindeutig: die sogenannte Restschuldbefreiung – also der vollständige Erlass aller verbliebenen Schulden nach Abschluss des Verfahrens. Wer die Voraussetzungen erfüllt und das Verfahren korrekt durchläuft, bekommt einen echten Neustart – unabhängig von der Höhe seiner Schulden.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz in Deutschland nur noch drei Jahre – unabhängig davon, wie viel der Schuldner während dieser Zeit zahlen kann.

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Privatinsolvenz Voraussetzungen: Wer kann sie beantragen?

Die Privatinsolvenz Voraussetzungen sind gesetzlich klar geregelt. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

Grundvoraussetzungen

  • Sie sind zahlungsunfähig – das heißt, Sie können Ihre fälligen Schulden dauerhaft nicht mehr bedienen
  • Sie sind Verbraucher (kein aktiv Selbständiger) – also z. B. Angestellter, Arbeiter, Rentner oder Arbeitsloser
  • Ihr Wohnsitz und Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland
  • Waren Sie früher selbständig, ist ein Antrag möglich, wenn Sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben und Ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind

Verfahrensvoraussetzung: Der außergerichtliche Einigungsversuch

Bevor Sie den Insolvenzantrag stellen dürfen, müssen Sie nachweislich versucht haben, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Dieser Einigungsversuch muss von einer geeigneten Person (z. B. einem Rechtsanwalt) oder einer anerkannten Stelle (z. B. Caritas, Diakonie, DRK) durchgeführt werden.

Scheitert die Einigung, stellt diese Person eine Erfolglosbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung kann das Insolvenzgericht das Verfahren nicht eröffnen.

Wichtiger Hinweis: Beauftragen Sie ausschließlich Rechtsanwälte oder anerkannte Beratungsstellen. Sogenannte „kaufmännische Schuldnerberatungen“ dürfen die erforderliche Bescheinigung nicht ausstellen – und können Ihnen damit den Weg ins Insolvenzverfahren versperren.

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Privatinsolvenz Ablauf: Die 6 Schritte zur Schuldenfreiheit

Der Privatinsolvenz Ablauf gliedert sich in klar definierte Phasen. Wer den Ablauf kennt, weiß, was ihn erwartet – und kann sich optimal vorbereiten.

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Beratung

Am Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wie hoch sind Ihre Schulden? Bei wie vielen Gläubigern? Ist ein außergerichtlicher Vergleich noch möglich? Ein spezialisierter Rechtsanwalt analysiert Ihre Situation und entwickelt eine individuelle Strategie.

Schritt 2: Außergerichtlicher Einigungsversuch

Ihr Berater unterbreitet allen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan. Stimmen alle zu, ist das Verfahren beendet – ohne Insolvenz. Lehnen Gläubiger ab, gilt der Versuch als gescheitert und die Erfolglosbescheinigung wird ausgestellt.

Schritt 3: Antragstellung beim Insolvenzgericht

Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Gleichzeitig werden gestellt:

  • der Antrag auf Restschuldbefreiung – zwingend, sonst gibt es am Ende keine Schuldenbefreiung
  • ggf. der Antrag auf Kostenstundung, wenn die Gerichtskosten nicht sofort gezahlt werden können

Schritt 4: Eröffnung des Verfahrens und Vermögensprüfung

Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der prüft, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, ob Einkommen pfändbar ist und ob Gläubigerforderungen berechtigt sind.

Ab dem Tag der Eröffnung gilt Vollstreckungsschutz: Keine Kontopfändung, keine Lohnpfändung, kein Gerichtsvollzieher mehr.

Schritt 5: Wohlverhaltensphase (3 Jahre)

In dieser Phase müssen Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens abführen, Änderungen (Jobwechsel, Umzug, Erbschaften) melden und aktiv kooperieren. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.

Schritt 6: Restschuldbefreiung – der Neustart

Nach drei Jahren verteilt der Insolvenzverwalter die eingezogenen Beträge an die Gläubiger. Alle dann noch verbliebenen Schulden werden durch die Restschuldbefreiung erlassen – egal ob Sie viel oder wenig zahlen konnten.

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Privatinsolvenz Kosten: Was kostet das Verfahren?

Die Privatinsolvenz Kosten bestehen aus zwei Teilen: den Gerichtskosten und dem Anwaltshonorar.

Gerichtskosten

Die Verfahrenskosten für Gericht und Insolvenzverwalter betragen in der Regel zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Wer diese Kosten bei Antragstellung nicht aufbringen kann, stellt einen Antrag auf Kostenstundung. Das Gericht eröffnet das Verfahren dann trotzdem – die Kosten werden nach Abschluss in Raten fällig.

Praktischer Tipp: Zahlen Sie freiwillig monatlich ca. 40 Euro auf die Gerichtskosten ein – so vermeiden Sie, am Ende des Verfahrens erneut mit Schulden dazustehen.

Anwaltshonorar bei der LR Schuldnerberatung

Ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt rechnet transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei der LR Schuldnerberatung wird eine monatliche Rate vereinbart, die Sie tatsächlich tragen können. Das Anwaltshonorar ist in dieser Rate enthalten – es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

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Privatinsolvenz Vor- und Nachteile im Überblick

✓ Die Vorteile

  • Laufzeit nur noch 3 Jahre
  • Vollstreckungsschutz ab dem ersten Tag
  • Restschuldbefreiung auch ohne Mindestzahlung
  • Klare, gesetzlich geregelte Struktur
  • Professionelle Begleitung durch einen Fachanwalt

✗ Die Nachteile

  • Arbeitgeber wird angeschrieben und führt pfändbare Lohnanteile ab
  • Konto ist eingeschränkt nutzbar (Lösung: P-Konto)
  • Schufa-Eintrag bleibt mehrere Jahre bestehen
  • Mitwirkungspflicht über 3 Jahre

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Welche Schulden bleiben trotz Privatinsolvenz bestehen?

Die Restschuldbefreiung erfasst nicht alle Schulden. Folgende Verbindlichkeiten bleiben auch nach dem Verfahren bestehen (§ 302 InsO):

  • Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
  • Rückständige Unterhaltsforderungen, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden
  • Schulden aus Steuerstraftaten (bei entsprechender rechtskräftiger Verurteilung)
  • Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten

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Restschuldbefreiung: Der gesetzliche Neustart

Die Restschuldbefreiung ist das Herzstück der Privatinsolvenz. Sie bedeutet: Alle Schulden, die nach Abschluss des Verfahrens noch bestehen, werden vom Gericht erlassen. Der Schuldner ist damit vollständig und dauerhaft schuldenfrei – unabhängig davon, wie hoch die ursprüngliche Schuldensumme war.

Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist, dass der Schuldner seine Mitwirkungspflichten während der Wohlverhaltensphase vollständig erfüllt hat. Das Gericht kann die Restschuldbefreiung versagen, wenn etwa Einkommensveränderungen oder Wohnsitzwechsel nicht gemeldet wurden.

Wichtig: Der Antrag auf Restschuldbefreiung muss zwingend bereits bei der Antragstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Wer diesen Antrag vergisst, erhält am Ende keine Schuldenbefreiung.

Können wir eine Privatinsolvenz für Sie vermeiden?

Viele unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Die LR Schuldnerberatung – Rechtsanwaltskanzlei Christian Nast – prüft Ihren Fall kostenlos.

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Häufige Fragen zur Privatinsolvenz (FAQ)

Kann jeder Privatinsolvenz beantragen?

Grundsätzlich ja – sofern Sie Verbraucher oder vormals Selbständiger mit geordneten Verhältnissen sind. Sperrzeiten gelten, wenn Sie bereits früher eine Restschuldbefreiung erhalten haben.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Seit dem 1. Oktober 2020 dauert das Verfahren einheitlich drei Jahre – unabhängig davon, wie viel Sie zahlen können.

Was passiert mit meinem Auto?

Benötigen Sie das Fahrzeug nachweislich für den Arbeitsweg und öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zumutbar, ist es in der Regel geschützt. Ansonsten greift der Insolvenzverwalter nur bei Fahrzeugen mit einem Wert über ca. 3.000 Euro ein.

Wie viel Geld bleibt mir monatlich?

Der unpfändbare Grundbetrag richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle und Ihrer persönlichen Situation (Unterhaltspflichten, Nettoeinkommen). Unterhalb der Pfändungsfreigrenze bleibt Ihr Einkommen vollständig unangetastet.

Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) gilt für Privatpersonen und vormals Selbständige mit überschaubaren Verhältnissen. Die Regelinsolvenz ist für aktiv Selbständige, Unternehmer und juristische Personen (z. B. GmbH) vorgesehen.

Kann ich eine Privatinsolvenz vermeiden?

Ja – wenn eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern gelingt. Viele unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sie haben weitere Fragen zur Privatinsolvenz? Die LR Schuldnerberatung – Rechtsanwaltskanzlei Christian Nast berät Sie individuell und diskret – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in Hamburg, München und Köln.

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Die LR Schuldnerberatung – Rechtsanwaltskanzlei Christian Nast – begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur Schuldenfreiheit. Persönlich in Hamburg, München und Köln. Bundesweit per Video oder Telefon.

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