Massezufluss: Kein Freibrief für Insolvenzverwalter.
Die Vergütung eines Insolvenzverwalters unterliegt, wie das ganze Insolvenzverfahren selbst, strengen Richtlinien. So erfolgt die Festsetzung der Vergütung auf Grundlage der Insolvenzmasse
und der daraus resultierenden Verteilerquote.
Das LG Osnabrück (Beschl. v. 6.10.2011 – IX ZB 12/11) lehnte jetzt den Antrag eines Insolvenzverwalters auf Zusatzvergütung ab.
Im vorliegenden Fall hatte ein Insolvenzverwalter die Neuberechnung seiner Vergütung inklusive Auslagen und Umsatzsteuer beantragt, da seiner Meinung nach ein Massezufluss nach Beendigung des Insolvenzverfahrens erfolgt sei.
Das Gericht widersprach dem Antrag auf Ergänzungsvergütung mit der Begründung, dass der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens für die Vergütung des Insolvenzverwalters ausschlaggebend sei. Spätere Einnahmen seien dagegen nur zu berücksichtigen, wenn sie sicher zu erwarten sind.
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