Ausländische Insolvenzanträge: Wenn Scheinwohnsitze zur Falle werden

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026Erstveröffentlichung: 30. April 2012Von Volljurist Kai Lange

„Scheinwohnsitze“

 

Die vermeintlichen „Vorteile“ von Scheinadressen im Ausland können im Falle einer
Insolvenz schnell zum Nachteil werden.

 

Ein deutscher Schuldner bekam das jetzt deutlich zu spüren: Sein Insolvenzverfahren wurde unterbrochen, weil ein britisches Gericht ebenfalls ein Bankruptcy-Verfahren gegen ihn eröffnet hatte.

 

Das OLG Nürnberg (Beschl. v. 15.12.2011 – 1 U 2/11) sah aufgrund des aktuellen europäischen Insolvenzrechts (EuInsVO) keine Möglichkeit, die Zuständigkeit des britischen Gerichts zu überprüfen – oder diese anzuzweifeln.

 

Auch die Einlassung des Schuldners, es handele sich bei der ausländischen Adresse lediglich um einen Scheinwohnsitz, brachte nichts: Schließlich habe der Schuldner seinen Wohnsitz erst zu Beginn des deutschen Insolvenzverfahrens wieder ins Inland verlegt.

 

Fazit: Wer sich aus steuerlichen oder anderen Gründen für einen Zweit- oder Scheinwohnsitz im Ausland entscheidet, sollte sich bereits im Vorfeld über mögliche Konsequenzen beraten lassen – zum Beispiel durch einen Anwalt für Insolvenzrecht.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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