Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtzahlung der Treuhändervergütung

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026Erstveröffentlichung: 28. Januar 2010Von Volljurist Kai Lange

BGH, Beschluss vom 22.10.2009, IX ZB 43/07

 

Nach einem Beschluss des BGH vom 22.10.2009 kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Treuhändervergütung nicht zahlt und der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat. Die Zahlungsaufforderung hat der Treuhänder bei Stellung des Antrags nachzuweisen.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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