Vermögensauskunft ersetzt eidesstattliche Versicherung.
Zahlt der Schuldner seine Schulden nicht, so kann der Forderungsinahber den Gerichtsvollzieher zwecks Sachpfändung und oder Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen.
Was ist eine Vermögensauskunft?
Bei der Vermögensauskunft handelt es sich um einen umfangreichen Fragenkatalog. Der Schuldner muss diese Fragen beantworten, damit der Gläubiger herausfinden kann, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. Hierzu zählen pfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen, Immobilien, wertvolle Gegenstände, Sparguthaben, Lebensversicherungen u.a.
Muss die Vermögensauskunft abgegeben werden?
Ja, denn bei Verweigerung kann ein Haftbefehl beantragt werden. Lehnt der Schuldner dann immer noch ab, die Vermögensauskunft zu erteilen, so wird er in Erzwingungshaft genommen. Soweit die Forderung mindestens in Höhe von € 500,00 besteht, so kann der Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der Krankenkasse und Rentenversicherung einholen. Er kann ferner in Erfahrung bringen, ob ein KFZ angemeldet ist oder ob eine Bankverbindung besteht.
Müssen alle Fragen in der Vermögensauskunft korrekt beantwortet werden?
Falsche Angaben stehen unter Strafe.
Was hat die Abgabe der Vermögensauskunft für Folgen?
Zum einen kommt es idR zu Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Lohnpfändungen. Die Abgabe wird ferner bei der SCHUFA eingetragen, was neg. Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit hat. Die Abgabe schützt nicht vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.