Vermögensauskunft

Rechtsanwalt für Schulden

Vermögensauskunft

Zahlt der Schuldner seine Schulden nicht, so kann der Forderungsinhaber den Gerichtsvollzieher zwecks Sachpfändung und oder Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen. Sie werden dann zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Die Abgabe findet beim Gerichtsvollzieher statt. Die Vermögensauskunft erteilt insoweit grundsätzlich Auskunft über Ihre Einnahmen und Ihr Vermögen. Sie sind die Basis für die dann anstehende Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung, Kontopfändung ua).

Das Formular finden Sie zum Beispiel hier.

Was ist eine Vermögensauskunft?

Bei der Vermögensauskunft handelt es sich um einen umfangreichen Fragenkatalog. Der Schuldner muss diese Fragen beantworten, damit der Gläubiger herausfinden kann, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. Hierzu zählen pfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen, Immobilien, wertvolle Gegenstände, Sparguthaben, Lebensversicherungen u.a.

Muss sie abgegeben werden?

Ja, denn bei Verweigerung kann ein Haftbefehl beantragt werden. Lehnt der Schuldner dann immer noch ab, die Vermögensauskunft zu erteilen, so wird er in Erzwingungshaft genommen. Soweit die Forderung mindestens in Höhe von € 500,00 besteht, so kann der Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der Krankenkasse und Rentenversicherung einholen. Er kann ferner in Erfahrung bringen, ob ein KFZ angemeldet ist oder ob eine Bankverbindung besteht.

Müssen alle Fragen in der Vermögensauskunft korrekt beantwortet werden?

Falsche Angaben stehen unter Strafe.

Was hat die Abgabe für Folgen?

Zum einen kommt es idR zu Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Lohnpfändungen. Die Abgabe wird ferner bei der SCHUFA eingetragen, was neg. Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit hat. Die Abgabe schützt nicht vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.

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