Pfändungsschutzkonto.
Es ist bestimmt jedem von uns schon einmal passiert – und geht schneller, als man denkt: in der Hektik des Alltags versieht man eine Überweisung mit einer falschen oder verdrehten Kontonummer. In der Regel stellen solche „Zahlendreher“ kein Problem dar und man erhält sein Geld mehr oder weniger zügig zurück.
Anders liegt der Fall, wenn Geldbeträge irrtümlicherweise auf ein Pfändungsschutzkonto – auch kurz P-Konto genannt, landen. Denn liegt der unvorhergesehene „Geldsegen“ über der festgelegten Pfändungsfreigrenze, können Gläubiger diesen durchaus zur Befriedigung Ihrer Forderung einsetzen. Was zunächst merkwürdig, vielleicht sogar ungerecht klingt, ist nach der Deutschen Gesetzgebung tatsächlich gültiges Recht.
Diese Erfahrung musste jetzt auch eine Schuldnerin aus Aschaffenburg machen, die aufgrund eines Datenfehlers, einen für ihren Sohn bestimmten Geldbetrag von einer US-amerikanischen Rentenstelle überwiesen bekommen hatte. Als die Schuldnerin den Fehler bemerkte – und eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beantragte, war es bereits zu spät: Die überschüssige Summe war bereits gepfändet worden. Und es kam noch schlimmer. Die Schuldnerin scheiterte auch mit ihrem Antrag auf Vollstreckungsschutz.
Das Gericht begründete seinen negativen Bescheid (AG Aschaffenburg, Beschl. v. 5.7.2012 – 11 M13521/03, 11 M 13927/02) mit der Schutzbedürftigkeit der Gläubigerinteressen, da vorranging zu behandeln seien. Auch folgte das Gericht der Argumentation der Schuldnerin nicht, dass es sich bei dem gepfändeten Betrag um Einkünfte des Sohnes handele. Denn: Die Art der Einkünfte auf einem P-Konto sei nicht entscheidend – sondern lediglich der Geldeingang an sich. So wurde nach Ansicht des Gerichts die Pfändungsfreigrenze des P-Kontos überschritten – und der pfändbare Betrag zu Recht an den Gläubiger abgeführt.
Der beschriebene Fall zeigt eindringlich, wie wichtig der frühzeitige Kontakt zu einer kompetenten und erfahrenen Schuldenberatung sein kann. Denn zur Leistung einer Schuldnerberatung gehören in jedem Fall auch umfassende Informationen rund um das Thema P-Konto. So sind Schuldner im Falle einer Insolvenz bestens mit allen Regeln und Auflagen dieser nützlichen Einrichtung vertraut.