Nachlassinsolvenzverfahren

Regelinsolvenz Voraussetzungen

Nachlassinsolvenzverfahren: Insolvenzverfahren auch nach Tod des Schuldners möglich. 

 

Nachlassinsolvenzverfahren: Auch wenn wir Menschen unser Schicksal und unseren Lebensweg nicht vorhersagen können ist eines sichere Gewissheit: Irgendwann endet nun einmal unser irdisches Dasein – ob wir wollen oder nicht …

 

Doch wie verhält sich die Sachlage eigentlich, wenn ein Schuldner während eines laufenden Insolvenzverfahrens stirbt? Die Antwort: Das Verfahren läuft weiter – vorausgesetzt natürlich, die Insolvenzmasse ermöglicht überhaupt eine Fortsetzung. Ein aktuelles Urteil ((AG Göttingen, Beschl.  v. 30.11.2012 – 74 IN 153/12 (rechtskräftig)) zeigt jedoch, dass Insolvenzgerichte die Erfolgsaussichten einer Verfahrensfortführung genau abwägen.

 

Im konkreten Fall wurde das Vermögen eines verstorbenen Schuldners durch einen Testamentsvollstrecker verwertet. Nach Abzug der Bestattungskosten blieb eine Summe in Höhe von rund 5.600 Euro übrig, von dieser der Testamentsvollstrecker rund 4.460 Euro als Vergütung erhielt. Der Restbetrag ging an das Land Niedersachsen, als sogenannten „Fiskuserben“. Das Land beantragte jedoch die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens und lehnte die Zahlung eines Verfahrenskostenzuschusses ab.

 

Der daraufhin vom Insolvenzgericht eingesetzte Sachverständige kam in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens nicht sinnhaft sei. Denn die Verfahrenskosten könnten durch die verbliebenen, geringen Vermögenswerte des Schuldners schlichtweg nicht gedeckt werden. Das Gericht folgte dem Gutachten und lehnte eine Verfahrenseröffnung ab. Auch die Anfechtung der an den Testamentsvollstrecker gezahlten Vergütung, erteilte das Gericht in seiner Begründung eine Absage.

 

Das Beispiel zeigt, wie wichtig die vertrauensvolle Beratung durch einen Schuldenberater sein kann. Denn eine kompetente und erfahrene Schuldnerberatung informiert, in finanzielle Schwierigkeiten geratene Schuldner, nicht nur rund um das Thema Insolvenz, sondern wägt alle Eventualitäten sorgsam ab. So bleiben Angehörige im Falle des Ablebens des Schuldners so gut wie möglich vor den finanziellen Folgen geschützt.

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