Das Bürgerkonto

Girkonto für alle (Bürgerkonto)

 

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat bekannt gegeben, dass die Sparkassen in Deutschland ab Oktober jedermann ein „Bürgerkonto“ anbieten. Bislang hat es lediglich eine Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen gegeben, auch Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ein Konto anzubieten. Folge ist gewesen, dass Anfragen auf Eröffnung eines Kontos häufig abgelehnt worden sind. Das Bürgerkonto kann nicht überzogen werden, der Kunde kann mit diesem jedoch wieder am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, was in der heutigen Welt ein „Muss“ ist. Offenbar erhält der Kunde auch eine EC-Karte. Das Konto wird aller Voraussicht nach nicht teurer sein, als das herkömmliche Konto mit Überziehungsmöglichkeit. Eine Ablehnung oder Kündigung eines solchen Kontos muss schriftlich begründet werden, kommt indes aber ohnehin nur in Betracht in Fällen von Kontomissbrauch. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Kreditinstitute verhalten.

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