Pfändung Computer

Pfändung Computer: Wann sind Computer & Co. pfändbar?

 

Pfändung Computer: Gerade in finanzielle Schieflage geratenen Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmern, stellt sich immer wieder die existenzielle Frage nach der Pfändbarkeit von Computern (Pfändung Computer), Druckern, Bildschirmen & Co. Kein Wunder: Stellt doch die moderne Informations- und Computer-Technologie für viele Schuldner die Erwerbs-Grundlage dar. Doch wann darf EDV-Equipment eigentlich wirklich gepfändet werden?

 

Eines vorweg: In Bezug auf die Pfändung von Arbeitsmitteln bzw. Computeranlagen, ist die Deutsche Rechtsprechung alles andere als einheitlich – und ist je nach Gericht und Bundesland Auslegungssache. So kann einem verschuldeten Studenten durchaus das Laptop gepfändet werden, obwohl er dieses dringend zum Abschluss seines Magisters benötigt – während ein Elektrotechniker seine EDV-Anlage behalten darf, da diese für die die Ausübung seines Berufs unverzichtbar ist.

 

Generell ist das Interesse von Gerichtsvollziehern an Computeranlagen jedoch eher gering als einzustufen. Denn nirgends ist der Werteverfall so groß, wie gerade bei Kommunikations- und Unterhaltungselektronik. Und häufig verursachen Pfändung, Transport und Lagerung von Computeranlagen mehr Kosten, als später durch ihren Verkauf erzielt werden kann. Dennoch kann ein besonders teuren Elektronik-Artikeln durchaus eine Austauschpfändung – und damit der Ersatz durch ein günstigeres Gerät – angeordnet werden.

 

Fazit: Die Pfändung von EDV-Equipment (ua Pfändung Computer) ist vor allem eines – Ermessenssache der Gerichte und Gerichtsvollzieher, wird jedoch in der Regel zu Gunsten des Schuldners ausgelegt. Ebenso übrigens, wie bei alltäglichem Hausrat, den Schuldner für ihre bescheidene Lebensführung benötigen. Denn hier besteht tatsächlich ein gesetzlicher Pfändungsschutz.

 

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