Forderungsanmeldung

Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Anzugeben ist der Grund und der Betrag der Forderung. Die angemeldete Forderung wird geprüft. Wird die Forderung nicht bestritten, so gilt sie als festgestellt. Die Feststellung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Sie nehmen an einer etwaigen Verteilung teil.

Forderungsanmeldung - vorsätzlich unerlaubte Handlung

Besonderheit: vorsätzlich unerlaubte Handlung

Forderungsanmeldung

Hier erhalten Sie ein Anmeldeformular.

Sie benötigen Hilfe bei der Anmeldung oder haben Fragen?

Terminvereinbarung Erstberatung
Keine Wartezeiten
Schuldnerberatung Köln

Kai Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Sie haben Schulden und benötigen Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung!