Insolvenzberatung München: Wir helfen bei Überschuldung

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Professionelle Insolvenzberatung ist der Weg aus den Schulden

Sie suchen eine Insolvenzberatung in München? Sie sind verschuldet, wissen keinen Ausweg mehr? Ihre finanziellen Schwierigkeiten bringen sie um den Schlaf und kosten Sie Kraft und qualitative Zeit mit Ihrer Familie, es bleibt nur noch die Aussicht auf eine Privatinsolvenz?

Ihr Insolvenzberater München zeigt Ihnen den Ausweg aus der Überschuldung

Ihre Insolvenzberater aus München finden alternative Lösungen

Wir von der Insolvenzberatung München sagen nein. Es gibt nicht nur einen Weg. Alternative Lösungsansätze lassen sich durch unser professionelles Team für jeden Mandanten individuell ausarbeiten. Deshalb melden Sie sich zeitnah bei uns, gleich ob Sie Gewerbetreibender, Erwerbsloser, Rentner oder Angestellter sind.

Ihre Ziele lassen wir zu unseren Zielen werden und stellen diese auf ein juristisch fundiertes Fundament. Eine Insolvenz wird möglicherweise auch durch außergerichtliche Regulierung ersetzt und damit vermieden.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns:

  • Erstens: ein kurzfristiger (persönlicher) Termin
  • Zweitens: eine kostenlose Erstberatung
  • Drittens: Die Beratung von Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Viertens: Wir haben mehr als zehn Jahre Erfahrung

Insolvenzberatung München mit über einem Jahrzehnt Erfahrung

Wir als Insolvenzberatung München sind seit über einem Jahrzehnt für unsere Mandanten da und sehen die Insolvenzberatung nicht nur als Beruf, sondern als Berufung an. Wir helfen unseren Mandanten nicht nur bei finanziellen Schwierigkeiten, sondern geben auch einfach umzusetzende Ratschläge für den Alltag mit, sind eine Stütze für die schwierigen Zweiten.

Sicherlich spielt häufig falsches Konsumverhalten, ausgelöst durch Kredite und Null-Prozentfinanzierungen eine wichtige Rolle und kann korrigiert werden. Aber was ist mit unvorhersehbaren Umständen wir Scheidung, Kündigung oder Kurzarbeit. All diese Faktoren sind nicht in Ihrer Hand, sondern von außen eintretenden Umständen.

Wir von der Insolvenzberatung München erklären Ihnen alles rund um den Bereich Unterhaltsverpflichtungen, P-Konto und pfändbarer Betrag.

Sie sind überschuldet und kommen nicht mehr von allein aus der Schuldenspirale heraus?

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.

Insolvenzberatung München.
Wenn außergerichtliche Einigungsversuche scheitern

Zunächst einmal ist nicht ganz klar, was ein „Insolvenzberater“ überhaupt ist. Welche Art von Unterstützung benötigen Sie? In meiner Zeit als bestellter Insolvenzverwalter haben mich Schuldner häufig als ihr Insolvenzberater angesehen, was von der Bezeichnung her nicht korrekt ist.

Denn als Insolvenzverwalter habe ich eine neutrale Stellung zwischen Schuldner und Gläubiger eingenommen. Mit anderen Worten: Ich stand weder auf der Seite des Einen noch des Anderen. Jedoch soll es hierauf nicht ankommen. Deshalb listen wir hier alle Themen auf, die wir als Insolvenzberater bearbeiten.

Insolvenzberater München: Insolvenzvermeidung und Insolvenzantrag

Wir als Insolvenzberater sind seit viele Jahren für unsere Mandanten tätig. Wir vertreten Verbraucher, Selbständige, vormals Selbständige und auch juristische Personen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Der überschuldete Verbraucher kann mit Hilfe eines sogenannten außergerichtlichen Einigungsversuchs entschuldet werden. Folglich geht er in diesem Fall nicht in die Insolvenz. Jedoch kann ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch scheitert.

Im Rahmen der Beratung ist immer sehr viel zu beachten. So ist zum Beispiel relevant, ob und wenn ja, wann, eine Person zuvor schon einmal in der Insolvenz gewesen ist. Ebenso ist zum Beispiel relevant, welche Forderungen gegen ihn geltend gemacht werden, denn nicht alle Forderungen werden von der sogenannten Restschuldbefreiung erfasst.

Der Selbständige kann ohne außergerichtlichen Einigungsversuch sofort einen Insolvenzantrag stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Zum Beispiel handelt es sich hierbei um die Zahlungsunfähigkeit.

Juristische Personen können im Rahmen von Sanierungsbemühungen saniert werden. Ebenso kann ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Für alle beschriebenen Tätigkeit sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.

insolvenzberater münchenVertretung auch bei Forderungen gegen Insolvenzschuldner

Wir vertreten Sie auch, wenn Sie Forderungen gegen den Insolvenzschuldner haben. Zum Beispiel melden wir diese zur Insolvenztabelle an. Außerdem beachten wir bei der Anmeldung, dass es Forderungen gibt, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden. Mit anderen Worten: Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens haben Sie diese Forderung weiterhin gegen den Schuldner. Sie geht nicht unter.

In diesem Zusammenhang soll die unerlaubte Handlung erwähnt werden. Sind Sie betrogen worden, § 263 StGB, so wird der Schuldner richtigerweise keine Restschuldbefreiung für diese Forderung erhalten.

Wir vertreten Sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens, wenn Sie Probleme innerhalb des Verfahrens haben. Die Fallgestaltung kann sehr vielschichtig sein.

Insolvenzberater München: Beratung bei Insolvenzanfechtung

Häufig sehen sich Gläubiger einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ausgesetzt. Was passiert da? Der Insolvenzverwalter verlangt von Ihnen etwas zurück, was Sie erhalten haben. Ebenso haben Sie etwas erhalten, was Ihnen an sich auch zusteht. Jedoch müssen sie dies unter Umständen dennoch wieder herausgeben um die sogenannten Insolvenzmasse anzureichern. Häufig höre ich dann: Mir steht das doch zu – warum soll ich es zurückgeben?

Deshalb müssen Sie zum Beispiel herausgeben, was Sie im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung erhalten haben. Zum Beispiel müssen Sie aufgrund einer Kontopfändung erlangtes Geld beim Schuldner in dieser Zeit herausgeben (siehe § 88 InsO). Ebenso müssen Sie das Erlangte herausgeben, wenn Sie dies über einen Gerichtsvollzieher erhalten haben.

Unser Insolvenzberater kontrolliert den Insolvenzverwalter

Außerdem sind die Vorschriften der §§ 129 ff InsO zu beachten. Demnach kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 InsO anfechten. Und das bis zu zehn Jahre zurück!

Bedenken Sie hierbei jedoch: Nicht jeder geltend gemachte Anspruch des Insolvenzverwalters muss auch bestehen.

Die Insolvenzberatung München vertritt Sie in allen insolvenzrechtlichen Fragen

Wir vertreten Sie auch in allen anderen insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Zum Beispiel vertreten wir Sie in insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, etwa im Falle der Kündigung durch den Insolvenzverwalter. Wir vertreten Sie auch, wenn Sie von einer Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter betroffen sind oder diese Verträge mit Ihnen mit kurzer Frist kündigt.

Sie wissen nicht mehr weiter und bräuchten eine Insolvenzberatung?

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

Die schnelle Entschuldung ist das Ziel der Insolvenzberatung München

Ein Beispiel. So schnell schlägt die Schuldenfalle zu

Sie sind verheiratet, haben ein Haushaltseinkommen von EUR 3.600. Sie EUR 2.100 netto, Ihre Frau EUR 1.500 netto. Hinzu kommen zwei Kinder unter 18 Jahren als Unterhaltsverpflichtung.

Ihr pfändbares Einkommen liegt bei EUR 92,29, Ihre Frau verfügt nur der Vollständigkeit halber über kein pfändbares Einkommen.

Sicherlich rechnen Sie im Kopf Ihre beiden Einkommen zusammen, was juristisch gesehen im Außenverhältnis jedoch nicht zwingend korrekt ist, sofern sie als Ehepaar nicht gemeinsam für einen Vertrag unterschreiben.

Sie finanzieren jetzt ein KFZ, ferner eine Finanzierung für die Ausstattung der Wohnung offen und noch einen Dispo auf Ihrem Konto offen. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Handy usw.

All diese Verträge haben Sie vielleicht schon vor Jahren abgeschlossen, Grundlage waren EUR 3.600 netto.

Jetzt der große Knall, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit oder eine langwierige Krankheit. Das Einkomme Ihrer Ehefrau verringert sich um 40%, auf EUR 900 netto.

Ihre monatlichen Verbindlichkeiten können dauerhaft nicht mehr durch Ihre Einnahmen bedient werden.

Wer früh handelt kann nur gewinnen!

Jetzt gilt es keine Zeit zu verlieren, wer früh handelt kann trotz drohender Zahlungsunfähigkeit, Mahnungen und Pfändungen noch viel gewinnen. Ihre Zukunft liegt mit der Hilfe der Insolvenzberatung München in Ihren Händen.

Wir erarbeiten zusammen ein wirtschaftlich tragbares Ergebnis um Sie auf einer individuellen Basis sinnvoll zu entschulden.

Wir von der Insolvenzberatung haben schon viele persönliche Schicksale geteilt und Lösungen erarbeitet, also keine falsche Scham, wir helfen ihnen.

Über das Kontaktformular ist es ganz einfach in Kontakt mit den Verantwortlichen zu treten. Über ein telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch lernen wir einander kennen und schätzen Ihre Lage ganz individuell ein.

Insolvenzberater München: Was leisten wir für Sie?

Doch was genau machen wir von der Insolvenzberatung aus München für Sie? Wie lassen sich unsere Tätigkeiten für Sie darstellen?

In unseren persönlichen oder auch telefonischen Terminen schauen wir auf Ihre individuellen Möglichkeiten. Überlegen ob eine Regulierung oder doch die Insolvenz das bessere Instrument für ihre Entschuldung darstellt und zeigen Vor- und Nachteile auf. Sollten Sie ihre Verschuldung nicht wissen, so helfen wir bei deren Feststellung.

Ziel des Gesamten ist eine Entschuldung des Mandanten. Dieses kann über eine Insolvenz, aber auch über eine Wirtschaftlich Sinnvolle Schuldenregulierung erfolgen.

Bei einer außergerichtlichen Regulierung soll mittels einer an Ihre Verhältnisse angepassten monatliche Ratenzahlung eine Insolvenz vermieden. Hierfür wird ein leicht über dem pfändbaren Betrag liegender Betrag als monatliche Rate angeboten. Der Gläubiger und auch Sie gehen im klassischen Vergleich auf einander zu und wir von der Insolvenzberatung schaffen den rechtlichen Rahmen hierfür.

Sofern eine außergerichtliche Regulierung nicht möglich sein sollte, sprechen wir über ein Insolvenzverfahren. Hierbei werden Sie über 36 Monate schuldenfrei. Der hierbei zu zahlende Betrag noch deutlich geringer sein, als in einer außergerichtlichen Regulierung angedacht.

Durch Sie muss nur der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt werden.

Wir von der Insolvenzberatung helfen Ihnen die für Sie bestmögliche Art der Entschuldung zu finden.  Wir beraten Sie im Vorfeld und während des Prozessen.

Melden Sie sich gerne bei uns, zusammen finden wir eine Lösung.

Insolvenzberater Kai Lange und sein Team aus freuen sich auf Ihre Anfrage!

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