Anfechtung Zahlung nach Pfändung

Anfechtung: Zahlungen nach Pfändungsbeschluss

 

Anfechtung: Immer wieder kommt es bei Kontopfändungen zu Missverständnissen oder Streitigkeiten. Nicht ohne Grund: Das Pfändungsrecht unterliegt strengen Regeln, die von Schuldnern und Gläubigern, aber auch von Institutionen, wie zum Beispiel Banken penibel befolgt werden müssen. Anderenfalls kann es zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten (wegen Anfechtung) kommen, wie ein aktuelles Urteil ((LG Berlin, Urt. v. 14.11.2012 – 50 S25/12 (AG Schöneberg)) zeigt.

 

Im konkreten Fall hatte die Bank ein Guthaben, eines sich in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldners, von dessen Konto an einen Gläubiger ausgezahlt. Dies geschah, obwohl ein weiterer Gläubiger über ein anfechtungsfreies Pfändungspfandrecht verfügte. Dieser jedoch, erhielt seinen Pfändungsbetrag erst, nachdem sich ein neues Guthaben auf dem Konto des Schuldners befand.

 

So schien es zunächst, als ob die Forderungen aller Beteiligten – wenn teilweise auch mit einiger Verzögerung – befriedigt worden seien.

 

Brisanz erhielt der Vorgang jedoch durch die Tatsache, dass der Schuldner mittlerweile einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter forderte nun vom zweiten Gläubiger die Rückerstattung des gepfändeten Betrages (Anfechtung der Zahlung), da die Pfändung im laufenden Insolvenzverfahren stattfand. Das angerufene Gericht lehnte die Klage mit dem Hinweis ab, das es sich bei der vorgenommenen Pfändung nicht um die Pfändung künftiger Forderungen gehandelt habe – und diese damit rechtens gewesen sei.

 

Erst das nachfolgende Berufungsverfahren brachte die Wende. Das Berufungsgericht folgte der Argumentation des Insolvenzverwalters, die erfolgte Zahlung sei anfechtbar, da diese in der Drei-Monats-Frist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde. Für diesen Zeitraum sei jedoch davon auszugehen, dass der Schuldner bereits zahlungsunfähig war. Der zweite Schuldner habe damit den Pfändungsbetrag zu Unrecht erhalten. In der Folge musste der zweite Gläubiger also für die Nachlässigkeit der Bank geradestehen.

 

Der Blick auf das geschilderte Verfahren zeigt, wie wichtig die Konsultation einer erfahrenen Schuldnerberatung ist. Denn ein kompetenter Schuldenberater ist mit dem Pfändungsrecht bestens vertraut – und behält die Konten seiner Mandanten immer Blick.

 

Vorschriften zur Anfechtung.

 

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