Pfändung Finanzamt

Pfändung Finanzamt

Pfändung Finanzamt: Schützen Sie Ihre Finanzen vor Zwangsvollstreckungen durch das Finanzamt

Pfändung Finanzamt / Schulden beim Finanzamt: Jeder Bürger in Deutschland leistet einen Beitrag für unsere Gesellschaft, indem er Steuern zahlt. Oder auch eben nicht, was viele Gründe haben kann. Allerdings können diese Zahlungsverpflichtungen auch zügig zum Verhängnis werden. Jeder, der nicht fristgerecht und/oder in vorgesehener Höhe seine Zahlungen tätigt, riskiert Schulden beim Finanzamt aufzubauen. Es drohen: Lohnpfändung Finanzamt, Kontopfändung Finanzamt, die Zwangsvollstreckung im Allgemeinen.

Verhindern Sie Lohn- und Kontopfändungen / Wie kann ich mich gegen eine Pfändung durch das Finanzamt wehren? Was muss ich beachten?

Pfändung Finanzamt: Wie verhindert man die Kontopfändung, die Lohnpfändung, die Pfändung durch das Finanzamt im Allgemeinen? Dies geht nur durch gute Kommunikation mit dem Finanzamt und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, die das Finanzamt überzeugen. Nur so werden die die Schulden beim Finanzamt wieder los und das Finanzamt verzichtet unter Umständen auf eine Zwangsvollstreckung. Hierfür werden Sie aus eigener Erfahrung professionelle Hilfe benötigen.

Sie, als Schuldner, beziehungsweise wir mit Ihnen, können grundsätzlich einen Antrag auf eine zinslose Stundung nach § 222 AO stellen.

Finanzbehörden können in diesem Zusammenhang Ihre Beiträge im ganzen Umfang oder zum Teil stunden, wenn mit deren Erhebung eine unverhältnismäßig große Härte verbunden ist. Eine Stundung hilft aber nicht immer.

Die Vereinbarung einer Ratenzahlung stellt daneben eine weitere „Abwehrmöglichkeit“ dar. Ratenzahlungen werden nur bewilligt, wenn der Antrag mit einer detaillierten Einkommens- und Vermögensauskunft versehen ist. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne.

Bei Ehegatten existieren Besonderheiten. Wenn diese zusammen veranlagt wurden, müssen die Ehepartner gegenseitig als Gesamtschuldner für die Steuerschulden des jeweils anderen haften. Es besteht aber die Möglichkeit einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschulden zu stellen, § 278 AO.

Zu beachten ist, dass das deutsche Steuerrecht zahlreiche Normen und Ausnahmevorschriften beinhaltet, die für Sie als juristischer Laie undurchschaubar scheinen. Deshalb ist es zu Ihren Gunsten, dass Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der mit Ihnen Ihre finanzielle Lage analysiert und für Ihren individuellen Fall die bestmöglichste Vorgehensweise einschlägt.

Es empfiehlt sich, unverzüglich rechtlichen Rat von Experten einzuholen. Daneben sollte ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragt werden (oder Umwandlung), welches einen bestimmten Grundfreibetrag vor der Pfändung schützt. Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto, ermöglicht Ihnen weiterhin über einen bestimmten Betrag zu verfügen. Dieser Betrag variiert je nach persönlichen Umständen.

Pfändung Finanzamt: Rechte des Finanzamts bei der Durchführung einer Pfändung

Zu beachten ist, dass bei einer Vollstreckung durch das Finanzamt andere Normen gelten, als bei einer üblichen Vollstreckung durch private Gläubiger. Das Finanzamt hat im Vergleich zu privaten Gläubigern einen vollstreckungsrechtlichen Vorteil.

Pfändung Finanzamt: Das Finanzamt gilt in der Praxis als einer der unangenehmsten Gläubiger und kennt auch kein Verschonen, sodass durchaus ohne Vorwarnung gepfändet werden kann. Ihr Girokonto rutscht nicht nur in den Dispositionsrahmen, sondern wird gesperrt, sodass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Zudem kann die Kontopfändung als „Negativmerkmal“ betrachtet werden, der das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Bank belastet, sodass Ihre Bank in den häufigsten Fällen Ihre Dispositionskredite und Kreditkarten kündigt.

Grundsätzlich gilt, dass Gläubiger einen Vollstreckungstitel benötigen, bevor Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet werden dürfen. Ein solcher „Vollstreckungstitel“ ist zum Beispiel ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. In Folge dessen, wird das „Vollstreckungsorgan“ kontaktiert, dass für Ihren Gläubiger tätig wird. Dies ist mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden, bis Ihr Gläubiger an Ihr Vermögen gelangen kann.

Bei einer Vollstreckung durch das Finanzamt ist zu beachten, dass das Finanzamt den benannten Ablauf nicht ausführen muss, sondern direkt auf Basis eines Steuerbescheids gegen Sie vollstrecken darf. Das Finanzamt „macht“ sich den Titel gegen Sie also selbst.

Das Finanzamt ist dabei nicht nur dafür verantwortlich, mitzuteilen in welcher Höhe Sie Steuerschulden haben, sondern es dient auch als eigene Vollstreckungsbehörde. Üblicherweise wird bereits in der Zahlungsaufforderung, also der sog. Steuerbescheid, bereits angedroht, dass das Finanzamt eine Zwangsvollstreckung durchführen wird, falls Sie die Frist zur Zahlung nicht einhalten.

Die Finanzbehörde könnte im Grunde direkt die Vollstreckung gegen Sie einleiten, jedoch ist nach § 259 I AO festgelegt, dass das Finanzamt den Schuldner erst warnen und ihm eine Woche Zeit zur Verfügung stellt, um die Zahlungen zu begleichen.

Die eingeleitete Vollstreckung – die Pfändung Finanzamt – geht zügiger. Das Finanzamt bedient sich in der Praxis am häufigsten an einer Konto- und Gehaltspfändung, um an Ihr Vermögen zu gelangen.

Erhalten Sie professionelle Beratung und Unterstützung im Umgang mit Pfändungen

Wir, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange, sowie Rechtsanwalt Christian Nast, und Team stehen Ihnen im Fall der Mandatserteilung zur Seite und leiten die rechtlich richtigen Schritte für Sie ein, um Sie schnell aus der Schuldenfalle herauszuführen. Die Pfändung Finanzamt soll schnell erledigt werden, was gar nicht so einfach ist. Doch wer nichts unternimmt hat keine Chance auf Besserung. So kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung zurücknehmen, was immer unser primäres Ziel ist.

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