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Weihnachtsgeld ist bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag vor Pfändung geschützt. Im Jahr 2025 sind maximal 710 Euro unpfändbar, darüber hinausgehende Beträge können von Gläubigern gepfändet werden.

Schuldnerberatung Köln

Kai Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht

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