Bürgschaft

Eine Bürgschaft wird beispielsweise von einem Kreditinstitut oder auch einem Vermieter gefordert, wenn der eigentliche Vertragspartner (sogenannter Hauptschuldner) nicht oder nicht ausreichend kreditwürdig erscheint. Kommt der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können sich das Kreditinstitut bzw. der Vermieter an den Bürgen halten, der für die eingegangene Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen hat. Im Innenverhältnis kann sich der Bürge das, was er gezahlt hat, vom Hauptschuldner zurückholen. Als Bürgen stellen sich oft Eltern und Ehepartner zur Verfügung.

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Schuldnerberatung Köln

Kai Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht

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