Schuldnerberatung Stuttgart
Ihre Situation
Sie haben Schulden und wissen nicht mehr weiter? Insolvenz befürchtet? Dann kann Ihnen die LR Schuldnerberatung Stuttgart helfen! Denn wir helfen unseren Mandanten seit mehr als zehn Jahren. In der Schuldnerberatung und Insolvenzberatung. Damit wissen wir, wie es geht! Denn wir wissen, wie es für Sie weitergeht. Dafür müssen Sie uns Ihren ganz individuellen Fall mitteilen. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular, E-Mail, Fax oder Telefon.
Unsere Lösung
Erstens: Wir unternehmen den außergerichtlichen Einigungsversuch. Mit anderen Worten: Wir versuchen auf Basis Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Einigung mit den Gläubigern zu finden, die Sie tragen können. Klappt das nicht dann: Zweitens: Es kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. Beide Verfahren entschulden Sie grundsätzlich.
Wer sind wir?
Hinter der LR Schuldnerberatung Stuttgart verbirgt sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange und sein Team. Das Team besteht aus einem weiteren Anwalt, einer zertifizierten Schuldnerberatern. Daneben um Rechtsanwaltsfachangestellten ua. Diese sind Ihre Ansprechpartner während der Bearbeitung Ihres Falles.
Kontaktaufnahme und Erstberatungsgespräch
Zunächst kontaktieren Sie die LR Schuldnerberatung Stuttgart auf dem Weg, den Sie möchten. Danach, unmittelbar nach Kontaktaufnahme, findet entweder eine unverbindliche persönliche Erstberatung oder ein erstes Telefonat statt. Sie entscheiden! Danach oder später entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten. Hierzu zeigen wir Ihnen alle für Sie wichtigen Informationen auf.
Denn dann können Sie erst eine Entscheidung treffen. Schließlich steht am Ende des Gespräch Ihre Lösung. Entweder ist ein Insolvenzantrag vorgesehen oder eine außergerichtliche Schuldenregulierung. Ob ein Insolvenzantrag oder ein außergerichtlicher Einigungsversuch der richtige Weg für Sie ist klären wir im Gespräch. Dabei lassen wir Ihre Wünsche auch einfließen.
Ablauf Mandatsbearbeitung
Nachdem Sie uns beauftragen wird ihr Mandat von einem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bzw einer für Sie zuständigen Sachbearbeiterin bearbeitet. Auf jeden Fall ist diese bzw dieser während des gesamten Mandats für Sie erreichbar. Falls Sie also Fragen haben: Sie wissen immer, wen Sie ansprechen müssen. Im Grund genommen verhandeln wir mit Ihren Gläubigern bis alle unserem Angebot zugestimmt zustimmen. Soweit das nicht klappt stellen wir in Absprache mit Ihnen einen Insolvenzantrag. Etwas anderes gilt nur, wenn von Anfang die Insolvenzantragstellung vorgesehen ist.
Wer darf eine Schuldnerberatung durchführen?
Anerkannte Stelle: Caritas, Diakonie, zentrale Schuldnerberatung / geeignete Person: Rechtsanwalt
Für Sie von Bedeutung ist noch die Frage , wer eine „Schuldnerberatung“ überhaupt durchführen darf. Schließlich ist Schuldnerberatung Aufgabe von geeigneten Personen und anerkannten Stellen. Eine anerkannte Stelle ist zB Caritas oder das DRK, auch die zentrale Schuldnerberatung. Eine geeignete Person ist ein Rechtsanwalt (m/w) oder ein Steuerberater (m/w).
Deswegen: Bieten andere Personen oder Unternehmen Schuldnerberatung an, so seien Sie vorsichtig. Denn für einen Verbraucher können sie keine Erfolglosbescheinigung erteilen. Das kann aber der Caritasverband und eine Person bei der zentralen Schuldnerberatung. Dies ist aber Voraussetzung eines Insolvenzantrags. Bedenken Sie das unbedingt!
Denn es gibt eine Vielzahl von „schwarzen Schafen“, die Schuldnerberatung anbieten. Besser gesagt: Diese Leistungen sind dann in der Regel nur kaufmännisch. Kurzum: Folglich entstehen ggf doppelte Kosten entstehen. Dessen ungeachtet gibt es viele „Anbieter“. Daher beauftragen Sie besser gleich eine geeignete Person oder anerkannte Stelle.
Am Ende steht Ihre Schuldenfreiheit!
Zweigstelle Stuttgart
Sophienstraße 32
70178 Stuttgart
Telefon: +49 711-21954533
Fax: +49 711-21954534
Mail: info[a]lr-schuldnerberatung.de