Regelinsolvenz Voraussetzungen

Regelinsolvenz Voraussetzungen

Regelinsolvenz Voraussetzungen

Einleitung: Was ist eine Regelinsolvenz und wie kann Sie Ihnen helfen??

Regelinsolvenz Voraussetzungen: Die Regelinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren für Unternehmer. Für Verbraucher findet das Privatinsolvenzverfahren bzw. das Verbraucherinsolvenzverfahren Anwendung. Beide Verfahren führen zu einer Entschuldung und damit zu einem Neustart.

Welche Vorteile hat die Regelinsolvenz?

Entlastung von Schulden und finanziellem Druck

Die Insolvenz führt grundsätzlich zu Ihrer Entschuldung. Deshalb nimmt Sie Ihnen auch den finanziellen Druck.

Schutz vor Zwangsvollstreckungen und Gläubigerforderungen

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahren endet die Einzelzwangsvollstreckung gegen Sie. Es besteht ein Vollstreckungsverbot, so dass Ihre Gläubiger die eigene Forderung im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Das heißt: Sie sind nicht mehr direkter Ansprechpartner Ihrer Gläubiger.

Möglichkeit, das Unternehmen fortzuführen und Arbeitsplätze zu erhalten

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter, ob eine Fortführung eines Unternehmens sinnvoll ist. Ist es das nicht, so stellt er den Geschäftsbetrieb ein. Ist die Fortführung sinnvoll, so führt er selbst fort (selten). Oder er verkauft den Geschäftsbetrieb.

Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang

Die Insolvenz ermöglicht Ihnen grundsätzlich einen Neuanfang. Manchmal braucht man einen Neuanfang über ein Insolvenzverfahren, um schuldenfrei zu werden.

Kann ich trotz Regelinsolvenz weiter selbständig bleiben?

Die Voraussetzungen einer Regelinsolvenz sind nicht unbedingt die Einstellung der Selbständigkeit. Die Selbständigkeit kann ggf fortgesetzt werden. Hierzu muss der Insolvenzverwalter den sogenannten Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse freigeben. Mit der Fortsetzung der Selbständigkeit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen bezahlt bekommen.

Regelinsolvenz Voraussetzungen: Wer kann Regelinsolvenz beantragen?

Die Regelinsolvenz muss überhaupt die richtige Wahl sein und nicht die Privatinsolvenz.

Abgrenzung

Regelinsolvenz Voraussetzungen: Die Regelinsolvenz findet Anwendung für juristische Personen, z.B. UG, GmbH, AG usw. Daneben findet die Regelinsolvenz Anwendung für Selbständige sowie vormals Selbständige, deren Vermögensverhältnisse nicht geordnet sind. Dies ist unter anderem der Fall, wenn sie mehr als 20 Gläubiger haben und / oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z.B. Löhne, Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge.

Regelinsolvenz Voraussetzungen

Voraussetzungen der Regelinsolvenz sind Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO, drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO sowie Überschuldung, § 19 InsO. Die Überschuldung nach § 19 InsO ist nur für juristische Personen relevant.

Wann muss ich Regelinsolvenz beantragen?

Nicht Voraussetzung für eine Regelinsolvenz ist die rechtzeitige Antragstellung. Nach § 15 a Abs. 1 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler jedoch ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

ACHTUNG! Die verspätete Antragstellung, sogenannte Insolvenzverschleppung, ist strafbar.

Regelinsolvenz Voraussetzungen: Wie läuft ein Regelinsolvenzverfahren ab?

Fall: GmbH

Regelinsolvenz und Voraussetzungen / In der Regel meldet sich der Geschäftsführer der GmbH bei uns und wir besprechen, ob die Möglichkeit der außergerichtlichen Sanierung besteht. Ist dies nicht der Fall, so wird kurzfristig ein Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren wird grundsätzlich (unterschiedliche Arten) eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.

Dieser entscheidet, was mit dem Unternehmen passiert (Sanierung oder Liquidation ua). Er prüft, ob die geltend gemachten Forderungen bestehen und schaut, ob er selbst Ansprüche geltend machen kann, die die Masse anreichern.

Fall: Selbständiger

Voraussetzungen einer Regelinsolvenz: Der Selbständige meldet sich bei uns, weil er seine Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen kann. Im Gegensatz zur Privatinsolvenz muss er einen außergerichtlichen Einigungsversuch nicht unternehmen, er kann es jedoch. Wir prüfen also zunächst, ob der Versuch der Insolvenzvermeidung unternommen werden sollte. Dafür müssen überwiegende Erfolgsaussichten bestehen. Ist dies nicht der Fall, so wird ein Insolvenzantrag vorbereitet.

Der Selbständige wird persönlich und wirtschaftlich „durchleuchtet“ und sodann der unterschriftsreife Insolvenzantrag vorgelegt.

Nach Unterzeichnung wird dieser beim zuständigen Insolvenzgericht abgegeben und das Verfahren in der Regel eröffnet. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die angemeldeten Forderungen gegen den Selbständigen bestehen. Anderenfalls bestreitet er sie.

Daneben versucht er die Insolvenzmasse anzureichern durch Ansprüche, die er geltend machen kann. Dies können zum Beispiel Anfechtungsansprüche sein oder die Geltendmachung von Forderungen, die der Selbständige selbst hat.

Nach drei Jahren ist das Verfahren beendet und der Selbständige erhält die Restschuldbefreiung, wenn er sie beantragt hat.

Es handelt sich um eine sehr vereinfachte Darstellung.

Regelinsolvenz Voraussetzungen: Wie lange dauert die Regelinsolvenz?

Selbständigen natürlichen Personen eröffnet die Regelinsolvenz die Chance der Entschuldung in drei Jahren. Diese Personengruppe erhält bei Antragstellung die Restschuldbefreiung.

Die Insolvenz einer GmbH, UG oä (juristische Person des Privatrechts) ist ebenfalls eine Regelinsolvenz. Bei den juristischen Personen endet das Insolvenzverfahren mit einer Sanierung oder Liquidation.

Vorteile der Regelinsolvenz?

Entschuldung, Sanierung oder Liquidation. Welche Nachteile sollen diese Vorteile aufwiegen? Nachteile sind kaum ersichtlich.

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