Neue Insolvenzordnung

Neue Insolvenzordnung: mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten.

 

Mit dem im März 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (neue Insolvenzordnung, kurz ESUG) hat der Gesetzgeber die außergerichtliche Sanierung von Unternehmen erheblich erleichtert – und den Weg in die Insolvenz für Unternehmer deutlich kalkulierbarer gemacht.

 

Gleichzeitig wurden für Schuldner aber auch eine Reihe von neuen Vorschriften eingeführt, um den ordnungsgemäßen Verlauf eines Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

 

So sind Schuldner beispielsweise dazu verpflichtet, dem Gericht ein möglichst vollständiges Gläubiger- bzw. Forderungsverzeichnis vorzulegen. Kommen Schuldner dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, droht im schlimmsten Fall die Abweisung des angestrebten Insolvenzverfahrens.

 

Mit eben dieser Sachlage sahen sich kürzlich auch die Gesellschafter einer in finanzielle Turbulenzen geratenen GmbH konfrontiert. Deren Insolvenzantrag wurde nämlich aufgrund eines lückenhaften Gläubigerverzeichnisses, vom zuständigen Gericht als unzulässig abgewiesen. In seiner Begründung ((AG Mönchengladbach, Urt. v. 4.10.2012 – 45 IN 90/12 (rechtskräftig)), führte das Gericht unter anderem die fehlende „gebührende Anstrengung“ der Gesellschafter bei der Erstellung des Verzeichnisses an.

 

Nach Auffassung des Gerichts hätten die antragsstellenden Gesellschafter sehr wohl möglichen Gläubigern bzw. Forderungen nachgehen können. Derartige Bemühungen seien jedoch nicht erkennbar gewesen. Aus diesem Grunde, war auch der Wunsch nach Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung des Gläubigerverzeichnisses abzulehnen. Denn laut der reformierten Insolvenzordnung (neue Insolvenzordnung) gehören die Erstellung eines solchen Verzeichnisses nicht in den Aufgabenbereich des Insolvenzgerichtes.

 

Der geschilderte Fall zeigt, wie wichtig für Schuldner die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer kompetenten Schuldnerberatung ist. Denn ganz gleich, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder eine Unternehmensinsolvenz handelt: Ein erfahrener Schuldnerberater sorgt in jeder Insolvenzphase für den dringend notwendigen Gesamtüberblick – und kann so maßgeblich zum Erfolg von Insolvenzverfahren beitragen.

 

 

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