Drohende Zahlungsunfähigkeit

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Anders als bei der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit kommt es nicht auf die gegenwärtige, sondern auf die zukünftige Liquiditätssituation an.

Nach § 18 Abs. 1 InsO ist die drohende Zahlungsunfähigkeit lediglich bei einem Insolvenzantrag des Schuldners Insolvenzeröffnungsgrund; die Gläubiger dürfen wegen (lediglich) drohender Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellen.

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Schuldnerberatung Köln

Kai Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht

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