Insolvenzrechtsreform: Schuldenfrei in 3 Jahren

Regelinsolvenz Voraussetzungen

Schuldenfrei in 3 Jahren – Insolvenzrechtsreform

Schuldenfrei in 3 Jahren: Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist viel geändert worden. Auch der, der die Insolvenz vermeiden möchte, wird hiervon Vorteile haben.

 

Sie möchten die Insolvenz vermeiden?

 

Im Insolvenzverfahren findet eine Verkürzung der Laufzeit auf drei Jahre (36 Monate) statt, wenn Sie in dieser Zeit die Gläubiger mit mindestens 35 % Ihrer Verbindlichkeiten befriedigen können (Insolvenzrechtsreform) und die Verfahrenskosten bezahlt werden. Auch außergerichtlich (Insolvenzvermeidung) kommt eine Verkürzung auf 3 Jahre in Betracht, wenn das richtige Angebot an die Gläubiger unterbreitet wird.

 

Lassen Sie sich von einer kompetenten Schuldnerberatung (Anwalt für Insolvenzrecht) beraten, denn die Änderungen der Insolvenzrechtsreform sind bereits vor dem 01.07.2014 zu beachten und zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen ab sofort schneller schuldenfrei zu werden.

 

Sie möchten gleich in die Insolvenz?

 

Dann gilt für Insolvenzanträge ab 01.07.2014 (beachten Sie bitte die Bearbeitungszeit bis zur Abgabe des Insolvenzantrages) das Folgende:

  • Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf drei Jahre. Voraussetzung: Schuldner kann innerhalb dieser Zeit die Verfahrenskosten begleichen und die Gläubiger mit mindestens 35 % befriedigen und die Verfahrenskosten tragen. Wichtig ist, dass ein Herkunftsnachweis für die Mittel erbracht werden muss, die über das abgetretene Einkommen hinausgehen.
  • Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf fünf Jahre. Voraussetzung: Schuldner zahlt innerhalb dieser Zeit die Verfahrenskosten.

Achtung! Schuldenfrei in 3 Jahren heißt jetzt wirklich in drei Jahren. Es gibt die 35 % Anforderung nicht mehr. Es gibt auch keine Laufzeit von fünf und sechs Jahren.

Für Verbraucher gilt schuldenfrei in 3 Jahren aktuell bis einschließlich 2024.

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