Haftbefehl wegen Schulden

Pfändung Finanzamt

Haftbefehl wegen Schulden

Was passiert bei einem Haftbefehl wegen Schulden?

Gibt es einen Haftbefehl wegen Schulden?

Ja, es gibt einen Haftbefehl wegen Schulden. Dieser ist auf rotem Papier gedruckt. Ihr Gläubiger kann einen Haftbefehl wegen Schulden gegen Sie beantragen, wenn Sie bei Nichtzahlung Ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind.

Der Ablauf ist wie folgt: Sie haben eine Verbindlichkeit. Diese haben Sie nicht gezahlt. Der Gläubiger hat einen Titel gegen Sie erwirkt (Vollstreckungsbescheid, Urteil). Auch nach Erwirkung des Titels haben Sie nicht gezahlt. Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung.

Dieser schickt Ihnen eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Frist zur Zahlung. Er setzt eine weitere Frist zur Abgabe der Vermögensauskunft für den Fall der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist. Erscheinen Sie zu diesem Termin unentschuldigt nicht, so kann der Gläubiger einen Haftbefehl gegen Sie beantragen. Das zuständige Amtsgericht erlässt dann einen Haftbefehl zur Erzwingungshaft.

Der Haftbefehl dient der Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. Geben Sie diese ab, so müssen Sie natürlich nicht ins Gefängnis.

Achtung!

Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, wenn Ihre Schulden auf eine Straftat zurückzuführen sind. Dies kann zum Beispiel sein bei Betrug, Sie also zum Beispiel in Kenntnis Ihrer Zahlungsunfähigkeit Ware im Internet bestellen, die Sie gar nicht bezahlen können. In dem Fall ergeht der Haftbefehl nicht wegen Schulden. Er ergeht wegen der von Ihnen begangenen Straftat.

Was passiert bei einem Haftbefehl wegen Schulden?

Sie werden irgendwann „einkassiert“ bis Sie die Vermögensauskunft abgegeben haben. Mit dieser verschafft sich Ihr Gläubiger einen Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse.

Wie lange kann man wegen Schulden in den Knast?

Eines ist wichtig zu wissen: Zu einer Inhaftierung durch den Gerichtsvollzieher alleine wegen Schulden kommt es nicht. Ihnen darf nämlich die Freiheit nicht entzogen werden nur weil Sie Verpflichtungen aus Verträgen nicht einhalten können. Das ist natürlich anders, wenn Sie eine Straftat begangen haben, etwa Betrug nach § 263 StGB.

Also haben Sie keine Sorge, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Sie sollten sich aber kümmern, wenn ein Haftbefehl gegen Sie beantragt worden ist.

Was tun gegen Haftbefehl wegen Schulden?

Die Sache ist doch klar. Sie haben Schulden und können diese nicht bezahlen. Es ist an der Zeit sich dem Problem anzunehmen und sich professionelle Hilfe zu suchen. Diese bieten wir Ihnen an. Denn nur so können wir etwas gegen den Haftbefehl unternehmen und Ihnen helfen. Suchen Sie sich also sehr schnell anwaltliche Hilfe. Hier finden Sie Informationen zum Ablauf der Beratung.

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