Fallbesprechung 21.01.2023

Pfändung

Fallbesprechung Schuldnerberatung 21.01.2023

Mandantin meldet sich Ende Juni 2022 über unser Kontaktformular. Sie hat ihrem Freund – mit dem sie bis zur Darlehensgewährung kein Jahr zusammen war – zwei private Darlehen über insgesamt EUR 70.000,00 gewährt. Sie selbst hat diese Darlehen bei der S-Kreditpartner GmbH aufgenommen. Die Darlehenssummen hat sie ihrem Freund in bar gegeben.

Sie selbst hat monatliche Darlehensraten in Höhe von insgesamt EUR 950,00 gehabt. Mit ihrem Freund hat sie vereinbart, dass dieser ihr eine monatliche Rate in Höhe von EUR 950,00 entsprechend erstattet. Im Folgenden hat der Freund um die Aufnahme eines dritten Darlehens gebeten, was die Mandantin abgelehnt hat, da dieser die vereinbarte Rate schon nicht mehr gezahlt hat.

Ihr Freund hat die monatlich vereinbarte Rate lediglich zwölf Monate gezahlt und dann nicht mehr. Dieser ist nicht pfändbar, da er nicht offiziell arbeitet. Er hat SCHUFA-Vermerke und weitere Schulden.

Unsere Mandantin ist ledig und hat keine Unterhaltsverpflichtungen. Sie erzielt ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von EUR 2.000,00. An der Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass unverständlich ist, wie jemand Darlehen über EUR 70.000,00 bei einem solchen Nettoeinkommen erhalten kann. Denn nach der Pfändungstabelle (gültig ab 01.07.2022) ist lediglich ein Betrag in Höhe von EUR 468,89 pfändbar. Augenmerk ist insoweit auf die Differenz zwischen EUR 950,00 und EUR 468,89 zu legen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Mandantin nicht mehr mit ihrem Freund zusammen ist.

Schuldnerberatung hilft!

Die Mandantin hat den nach dem Gesetz vorgesehenen außergerichtlichen Einigungsversuch mit uns unternommen. Dieser ist zwingend vor einem Insolvenzantrag durchzuführen. Erst dann, wenn dieser nicht erfolgreich ist, kann überhaupt Insolvenzantrag gestellt werden. Eine Insolvenzantragstellung ist vorliegend jedoch nicht nötig geworden.

Im Rahmen der Schuldnerberatung haben wir dem Gläubiger ein Angebot mit einer Laufzeit von 36 Monaten (analog einem Insolvenzverfahren) und einer monatlichen Rate von ca EUR 540,00 unterbreitet. Die Regulierungsquote hat demnach gerade einmal 28 % betragen. Das Angebot hat der Gläubiger angenommen, so dass die Mandantin über die Zeit von 36 Monaten lediglich einen Betrag von ca EUR 20.000,00 zurückzahlt.

Eine durchaus erfolgreiche Schuldnerberatung – ein erfolgreich abgeschlossener Fall. Die Mandantin ist zufrieden und die jetzt von ihr zu zahlende Rate ist nicht mehr so weit entfernt vom pfändbaren Betrag nach der aktuellen Pfändungstabelle. Der Fall konnte Ende 2022 abgeschlossen werden.

Fazit:

Man nimmt kein Darlehen für eine dritte Person auf. Hier hilft auch ein privater Darlehensvertrag mit dieser Person nichts, denn wenn diese nicht zahlen kann bleibt man auf der Rate sitzen. Außerdem nimmt man kein Darlehen auf, welches die eigene monatliche Liquidität zu sehr bindet. Dies ist der Fall, wenn die monatliche Rate vom Pfändungsbetrag erheblich abweicht.

Sie benötigen Hilfe? Melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie persönlich in Hamburg, München und Köln und per Telefon / Videocall auch bundesweit.

Vielleicht schließen wir Ihren Fall auch so erfolgreich ab und nehmen Ihnen so Ihre Sorgen?

 

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